Kontrollbericht zu Zaussenmühle Pegnitz, Pegnitz

Anfrage an: Landratsamt Bayreuth

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Zaussenmühle Pegnitz
Bayreutherstr. 3
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    16. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Bayreuth Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Zaussenmühle Pegnitz, Pegnitz [#36140]
Datum
14. Januar 2019 11:37
An
Landratsamt Bayreuth
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Zaussenmühle Pegnitz Bayreutherstr. 3 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landratsamt Bayreuth
Sehr geehrtAntragsteller/in sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage vom 14.01.2019 haben wir erhalten und wer…
Von
Landratsamt Bayreuth
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Zaussenmühle Pegnitz, Pegnitz [#36140]
Datum
15. Januar 2019 11:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage vom 14.01.2019 haben wir erhalten und werden diese gerne zeitnah prüfen. Hierfür benötigen wir jedoch zunächst noch einige kurze Ergänzungen Ihrerseits: Unter dem der Anfrage beigefügten Link wurde mitgeteilt, dass die von unserem Amt (ggf.) übersandte Antwort anschließend auf der Internetseite https://fragdenstaat.de veröffentlicht werden würde. Eine zeitliche Beschränkung dieser Veröffentlichung wird dabei nicht genannt. Auch ist den auf der Internetseite bereits hinterlegten Antworten anderer Behörden (teilweise) eine lange Dauer seit der Veröffentlichung zu entnehmen. Dies wird unsererseits zumindest als mittelbarer Widerspruch und ggf. Umgehung der Rechtsprechung des BVerfG zu § 40 Abs. 1a LFGB (Beschluss vom 21.03.2018, 1 BvF 1/13) gesehen. Daher bitten wir Sie zur weiteren Bearbeitung Ihrer Anfrage um Mitteilung der diesbezüglich durch die o.g. Verantwortlichen der Internetseite getroffenen Regelungen. Mit freundlichen Grüßen