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Kontrollbericht zu Zieglerbräu Biergarten, Mainburg

Anfrage an: Landratsamt Kelheim

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Zieglerbräu Biergarten
Kellerstraße 6
84048 Mainburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    29. Juli 2019
  • Frist
    31. August 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Kelheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Zieglerbräu Biergarten, Mainburg [#161191]
Datum
29. Juli 2019 17:26
An
Landratsamt Kelheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Zieglerbräu Biergarten Kellerstraße 6 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Kelheim
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail v. 29.07.2019 haben Sie einen Antrag nach dem VIG beim Landratsamt Kelhei…
Von
Landratsamt Kelheim
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Zieglerbräu Biergarten, Mainburg [#161191]
Datum
31. Juli 2019 06:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail v. 29.07.2019 haben Sie einen Antrag nach dem VIG beim Landratsamt Kelheim gestellt. In Ihrem Antrag haben Sie keine Adresse angegeben. Diese ist zur Bearbeitung Ihres Anliegens jedoch erforderlich. Bitte teilen Sie daher Ihre vollständige Anschrift per E-Mail mit. Sollte bis spätestens 07.08.2019 keine weitere Mitteilung von Ihnen eingehen, wird ihr Antrag als zurückgenommen behandelt. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Kelheim
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben am 29.07.2019 einen Antrag auf Erteilung einer Information nach dem Verbra…
Von
Landratsamt Kelheim
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Zieglerbräu Biergarten, Mainburg [#161191]
Datum
8. August 2019 09:46
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben am 29.07.2019 einen Antrag auf Erteilung einer Information nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in Bezug auf den Lebensmittelbetrieb: Zieglerbräu Biergarten Kellerstraße 6 << Adresse entfernt >> beim Landratsamt Kelheim gestellt. Mit E-Mail v. 31.07.2019 wurde Ihnen mitgeteilt, dass in Ihrem Antrag keine Angaben zu Ihrem Wohnsitz (Straße / Hausnummer) enthalten sind. Sie wurden zugleich zu einer Konkretisierung bzw. Änderung Ihres Antrages aufgefordert. Nachdem eine Rückmeldung von Ihnen bisher nicht eingegangen ist, teilen wir Ihnen deshalb mit, dass Ihr Antrag nicht weiter verfolgt wird (§ 4 Abs. 1 Satz 3 VIG). Sie können jederzeit einen neuen Antrag bezüglich des an o.g. Anschrift ansässigen Betriebes beim Landratsamt Kelheim stellen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.