Kontrollbericht zu Ziller's Minimarkt, Moritzburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Ziller's Minimarkt
Dorfstraße 30
01468 Moritzburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Die Betriebskontrolle am 04.03.2020 ergaben 2 Beanstandungen
Die Betriebskontrolle am 04.03.2020 ergaben keine Beanstandungen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Juni 2022
  • Frist
    5. Juli 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Meißen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Ziller's Minimarkt, Moritzburg [#250351]
Datum
1. Juni 2022 08:21
An
Landratsamt Meißen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Ziller's Minimarkt Dorfstraße 30 01468 Moritzburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250351 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250351/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Meißen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Bestätigung Eingang und Bitte um schriftliche Bestätigung - Meißen - Zillers Minimarkt Bestätigung Eingang und Bit…
Von
Landratsamt Meißen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Bestätigung Eingang und Bitte um schriftliche Bestätigung - Meißen - Zillers Minimarkt
Datum
2. Juni 2022
Status
Warte auf Antwort
Bestätigung Eingang und Bitte um schriftliche Bestätigung - Meißen - Zillers Minimarkt
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bestätigung Eingang und Bitte um schriftliche Bestätigung - Meißen - Zillers Minimarkt [#250351] Sehr <<…
An Landratsamt Meißen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bestätigung Eingang und Bitte um schriftliche Bestätigung - Meißen - Zillers Minimarkt [#250351]
Datum
10. Juni 2022 19:49
An
Landratsamt Meißen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Nachricht mit dem Aktenzeichen 30401/505.80-02646 zu der Anfragenummer #25031. Ich habe bereits in der ursprünglichen Nachricht dargelegt, dass ich um eine Auskunftserteilung bitte. Daran halte ich fest. Ich gehe davon aus, dass mein Antrag den Antragsvoraussetzungen des § 4 Abs. 1 VIG entspricht. Entgegen Ihrer Auffassung besteht gerade kein Formerfordernis einer schriftlichen Antragstellung, denn die begehrten Informationen werden „auf Antrag teilt“. Ein schriftlicher Antrag ist nicht erforderlich, so dass Anträge auf Informationszugang nach VIG auch mündlich, telefonisch oder eben per E-Mail gestellt werden können. Teilen Sie mir bitte bis zum 17.06.2022 mit, welche Rechtsgrundlage eine erneute Bestätigung meiner Auskunftserteilung erfordert. Sofern bis zur genannten Frist keine Rückmeldung mit Bezug auf eine gültige Rechtsgrundlage erfolgen sollte, gehe ich davon aus, dass Sie eine Überprüfung dieses Vogehens wünschen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. Anfragenr: 250351 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250351/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bestätigung Eingang und Bitte um schriftliche Bestätigung - Meißen - Zillers Minimarkt [#250351] Sehr <<…
An Landratsamt Meißen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bestätigung Eingang und Bitte um schriftliche Bestätigung - Meißen - Zillers Minimarkt [#250351]
Datum
10. Juni 2022 20:05
An
Landratsamt Meißen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Nachtrag zu Ihrer Nachricht mit dem Aktenzeichen 30401/505.80-02646 zu der Anfragenummer #25031: Legen Sie bitte meinen Antrag dahingehen aus, dass ich Informationen nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 VIG zu allen Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den genannten Abweichungen getroffen wurden, in dem genannten Betrieb für die beiden letzten Betriebsprüfungen wünsche. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. Anfragenr: 250351 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250351/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Meißen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
AW: Bestätigung Eingang und Bitte um schriftliche Bestätigung - Meißen - Zillers Minimarkt [#250351] - Rückantwort…
Von
Landratsamt Meißen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Betreff
AW: Bestätigung Eingang und Bitte um schriftliche Bestätigung - Meißen - Zillers Minimarkt [#250351] - Rückantwort LÜVA Meißen zu Ihrer E-Mail vom 10.6.2022
Datum
13. Juni 2022 12:31
Status
Warte auf Antwort
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Meißen Remonteplatz 10 01558 Großenhain Tel.: 03521 725 3502 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> an: Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Siedlerstraße 19 a << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Amtliche Lebensmittelüberwachung Ihr Antrag auf Informationen vom 01.06.2022 (Nr.: #25031) nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Bezug: Schreiben des LÜVA Meißen vom 02.06.2022 hier: Rückinformation zu Ihrem o. g. Antrag bzgl. Ihrer beiden E-Mails vom 10.06.2022 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre o. g. ergänzenden Mitteilungen zu Ihrem Antrag. Ihr Antrag wird nunmehr – wie im entsprechenden Schreiben des LÜVA Meißen vom 02.06.2022 mitgeteilt – entsprechend weiterbearbeitet. In Ihrer Rückantwort führten Sie unter anderem aus: „Entgegen Ihrer Auffassung besteht gerade kein Formerfordernis einer schriftlichen Antragstellung.“ Dabei handelt es sich um ein offensichtliches Missverständnis. Zu keinem Zeitpunkt wurde hier mitgeteilt oder gefordert, dass eine Antragstellung nur „schriftlich“ erfolgen muss. Das können Sie bereits daran erkennen, dass mit der Bearbeitung Ihres Antrages vom 01.06.2022 begonnen wurde. Daraus resultierte u. a. das Schreiben der hiesigen Behörde vom 02.06.2022. In diesem Schreiben ging es lediglich um 2 ergänzende Fragen zu Ihrem o. g. Antrag. Die Gründe für diese ergänzende Anfrage sind in dem betreffenden Schreiben bereits benannt. Es ging nicht darum ging, Ihren Antrag in Frage zu stellen oder gar abzuweisen. Insofern wurden Sie in Ihren Rechten nicht verletzt. Das Schreiben diente im Gegenteil gerade dazu, Ihre Rechte zu wahren und auf verschiedene Sachverhalte hinzuweisen, um Missverständnisse in der weiteren Bearbeitung möglichst auszuschließen. An einer von Ihnen formulierten „Überprüfung dieses Vorgehens“, das keinen rechtsmittelfähigen Verwaltungsakt darstellt, besteht hier kein Interesse. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Meißen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Erfolgreicher Bescheid - Meißen - Zillers Minimarkt Erfolgreicher Bescheid - Meißen - Zillers Minimarkt
Von
Landratsamt Meißen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Erfolgreicher Bescheid - Meißen - Zillers Minimarkt
Datum
13. Juli 2022
Status
Warte auf Antwort
Erfolgreicher Bescheid - Meißen - Zillers Minimarkt

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landratsamt Meißen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Erfolgreiche Antwort mit Kontrollbericht - Meißen - Zillers Mini-Markt Erfolgreiche Antwort mit Kontrollbericht - …
Von
Landratsamt Meißen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Erfolgreiche Antwort mit Kontrollbericht - Meißen - Zillers Mini-Markt
Datum
17. August 2022
Status
Warte auf Antwort
Erfolgreiche Antwort mit Kontrollbericht - Meißen - Zillers Mini-Markt Die Betriebskontrolle am 04.03.2020 ergaben 2 Beanstandungen Die Betriebskontrolle am 04.03.2020 ergaben keine Beanstandungen