Kontrollbericht zu Zum alten Brauhaus, Lüneburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Zum alten Brauhaus
Grapengießerstraße 11
21335 Lüneburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    21. Januar 2020
  • Frist
    25. Februar 2020
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Arno Wienberg
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe …
An Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
Arno Wienberg
Betreff
Kontrollbericht zu Zum alten Brauhaus, Lüneburg [#174854]
Datum
21. Januar 2020 14:30
An
Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Zum alten Brauhaus Grapengießerstraße 11 21335 Lüneburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arno Wienberg Anfragenr: 174854 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174854 Postanschrift Arno Wienberg << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arno Wienberg
Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrter Herr Wienberg, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres o.a. Antrages vom 21.01.2019. Bevor ich Ihre…
Von
Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antwort: Kontrollbericht zu Zum alten Brauhaus, Lüneburg [#174854]
Datum
21. Januar 2020 15:05
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

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Sehr geehrter Herr Wienberg, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres o.a. Antrages vom 21.01.2019. Bevor ich Ihren Antrag weiter bearbeiten kann, ergänzen Sie bitte Ihre Hausnummer und Postleitzahl. Danach werde ich den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und meiner Beantwortung gemäß § 5 VIG anhören. Ich weise darauf hin, dass ich gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Betriebes gehalten bin Ihren Namen und Ihre Anschrift offen zu legen. Ich gehe davon aus, dass ich Ihren Antrag fristgerecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 2 VIG beantworten kann und die Auskunftserteilung gebührenfrei ist. Die Beantwortung erfolgt aus Datenschutzgründen nur postalisch. Wenn Sie Rückfragen haben, rufen Sie mich gerne an. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrter Herr Wienberg, in Ihrem Antrag haben Sie vergessen Ihre Hausnummer sowie Ihre Postleitzahl anzugebe…
Von
Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antwort: Kontrollbericht zu Zum alten Brauhaus, Lüneburg [#174854]
Datum
13. Februar 2020 08:12
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Wienberg, in Ihrem Antrag haben Sie vergessen Ihre Hausnummer sowie Ihre Postleitzahl anzugeben. Ich bitte dies noch zu ergänzen. Ohne die Angaben kann ich Ihren Antrag nicht abschließend bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrter Herr Wienberg, leider haben Sie auf meine Anfrage bisher nicht reagiert. Sofern Sie Ihren Antrag ni…
Von
Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Zum alten Brauhaus, Lüneburg [#174854]
Datum
17. Februar 2020 09:09
Status
0C007439.gif
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Sehr geehrter Herr Wienberg, leider haben Sie auf meine Anfrage bisher nicht reagiert. Sofern Sie Ihren Antrag nicht bis zum 20.02.2020 um die genannten Angaben ergänzen, werde ich Ihren Antrag wegen Unvollständigkeit ablehnen müssen. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrter Herr Wienberg, ich lehne Ihren Antrag ab. Begründung: Trotz wiederholter Anforderung haben Sie Ih…
Von
Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Zum alten Brauhaus, Lüneburg [#174854]
Datum
21. Februar 2020 12:18
Status
09030857.gif
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Sehr geehrter Herr Wienberg, ich lehne Ihren Antrag ab. Begründung: Trotz wiederholter Anforderung haben Sie Ihre Anschrift nicht vollständig angegeben. Ihren Antrag kann ich daher nicht abschließend bearbeiten, da eine Übersendung der begehrten Kontrollberichte an Sie nicht möglich ist. Ebenso kann ich den Antrag des Betriebes auf Herausgabe Ihres Namens und Ihrer Anschrift nicht abschließend bearbeiten. Ich betrachte Ihren Antrag daher als erledigt. Mit freundlichen Grüßen
Arno Wienberg
Sehr geehrte<< Anrede >> ich habe vor längerer zeit die notwenigen daten nachgereicht, leider sind sie…
An Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
Arno Wienberg
Betreff
AW: WG: Kontrollbericht zu Zum alten Brauhaus, Lüneburg [#174854]
Datum
7. März 2020 09:29
An
Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich habe vor längerer zeit die notwenigen daten nachgereicht, leider sind sie in ihrer SW nicht verarbeitet worden, etwas misteriös! ich sehe von weiteren nachforschungen ab und sehe unseren schriftverkehr als beendet. sehen sie von weiteren emails ab. Mit freundlichen Grüßen Arno Wienberg Anfragenr: 174854 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174854 Postanschrift Arno Wienberg << Adresse entfernt >>

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Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrter Herr Wienberg, Ihre ergänzende Mail ist hier leider nicht eingegangen. Ihre u.a. Angaben sind auch …
Von
Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antwort: AW: WG: Kontrollbericht zu Zum alten Brauhaus, Lüneburg [#174854]
Datum
10. März 2020 08:11
Status
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105 Bytes


Sehr geehrter Herr Wienberg, Ihre ergänzende Mail ist hier leider nicht eingegangen. Ihre u.a. Angaben sind auch noch immer nicht vollständig. Da Ihr Antragsverfahren bereits abgeschlossen ist, empfehle ich Ihnen ggfs. einen neuen Antrag zu dem Betrieb einzureichen. Bitte denken Sie an die vollständige Angabe Ihre Anschrift. Mit freundlichen Grüßen