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Kontrollbericht zu Zum Alten Zöllnerhaus, Wedemark

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Zum Alten Zöllnerhaus
Wiechendorfer Weg 1
30900 Wedemark

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    5. Februar 2019
  • Frist
    9. April 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Zum Alten Zöllnerhaus, Wedemark [#55715]
Datum
5. Februar 2019 10:45
An
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Zum Alten Zöllnerhaus Wiechendorfer Weg 1 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Region Hannover, Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Ihr Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG); hier: Speisegaststätte „Zum alten Zöllnerhaus“…
Von
Region Hannover, Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG); hier: Speisegaststätte „Zum alten Zöllnerhaus“, Wiechendorfer Weg 1, << Adresse entfernt >>
Datum
5. Februar 2019 13:19
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bezüglich der Speisegaststätte „Zum alten Zöllnerhaus“, Wiechendorfer Weg 1, << Adresse entfernt >>, wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet und ist hier am 05.02.2019 eingegangen. Alle weiteren Nachrichten in dieser Angelegenheit werden per Brief auf dem Postweg versendet. Sollte der betroffene Lebensmittelunternehmer die Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift verlangen, muss ich diesem Verlangen gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG unabhängig vom Zeitpunkt der Nachfrage des Betriebes nachkommen. Bitte teilen Sie mit, ob Sie trotz der möglichen Datenweitergabe Ihren Antrag aufrechterhalten möchten. Erst nach dieser Mitteilung wird der Antrag weiter bearbeitet. Falls Sie Ihren Antrag aufrechterhalten, wird eine Anhörung des betroffenen Betriebes erfolgen, was nach § 5 Abs. 2 S. 2 VIG eine Bearbeitungsfrist von zwei Monaten zur Folge hat. Neben Ihrem Antrag ist eine Vielzahl ähnlicher Anträge eingegangen. Alle Anträge werden geprüft und beschieden. Es ist jedoch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen eingehalten werden können. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags ab. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG); hier: Speisegaststätte „Zum alten Zöllnerh…
An Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG); hier: Speisegaststätte „Zum alten Zöllnerhaus“, Wiechendorfer Weg 1, << Adresse entfernt >> [#55715]
Datum
5. Februar 2019 14:00
An
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen und dies bisher nicht geschehen ist. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, bitte ich um diesbezügliche Information, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggf. zurücknehmen werde. Ich gehe davon aus, dass bis dahin der Bescheidung des Antrags keine zureichenden Gründe entgegenstehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 55715 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Region Hannover, Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen
AW: Ihr Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG); hier: Speisegaststätte „Zum alten Zöllnerh…
Von
Region Hannover, Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
AW: Ihr Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG); hier: Speisegaststätte „Zum alten Zöllnerhaus“, Wiechendorfer Weg 1, << Adresse entfernt >> [#55715]
Datum
5. Februar 2019 14:00
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Topf Secret Interesse

Offenbar hat die Behörde gefragt, welches Interesse Sie verfolgen. Nach dem Gesetz müssen Sie aber kein Interesse darlegen.

Sehr geehrtAntragsteller/in der Anspruch des Lebensmittelunternehmers auf Bekanntgabe der Daten des Antragstellers - natürlich nur auf Nachfrage - ist zeitlich unbegrenzt. Der betroffene Betrieb könnte auch noch in ein, zwei Jahren die Daten des Antragstellers erfragen. Bis dahin hätte ich Ihnen die gewünschte Auskunft ggf. bereits erteilt und Sie könnten Ihren Antrag nicht mehr zurücknehmen. Wenn ich Ihnen die gewünschte Auskunft bereits erteilt hätte und danach Ihre Daten abgefragt würden, könnten Sie der Datenweitergabe nicht mehr widersprechen. Ich wäre dann verpflichtet, dem Betrieb Auskunft zu erteilen! Ihr Antrag wird daher erst bearbeitet, wenn Sie mir zweifelsfrei mitgeteilt haben, dass Sie der Weitergabe Ihrer Daten zustimmen. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG); hier: Speisegaststätte „Zum alten Zöllnerh…
An Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG); hier: Speisegaststätte „Zum alten Zöllnerhaus“, Wiechendorfer Weg 1, << Adresse entfernt >> [#55715]
Datum
8. Februar 2019 11:08
An
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich stimme der Weitergabe meiner Daten zu. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 55715 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Region Hannover, Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Ihr Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG); hier: Speisegaststätte "Zum Alten Zöllner…
Von
Region Hannover, Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG); hier: Speisegaststätte "Zum Alten Zöllnerhaus", Wiechendorfer Weg 1, << Adresse entfernt >>
Datum
8. März 2019 12:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
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Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Kenntnis teile ich Ihnen mit, dass ich heute auf Nachfrage Ihren Namen sowie Ihre Anschrift an den Betreiber der Speisegaststätte "Zum Alten Zöllnerhaus", Wiechendorfer Weg 1, << Adresse entfernt >>, weitergegeben habe. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.