Kontrollbericht zu Zum Dürnbräu, München

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Zum Dürnbräu
Tal 21
80331 München

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. Januar 2020
  • Frist
    3. März 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Johannes Kolaczek
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe …
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
Johannes Kolaczek
Betreff
Kontrollbericht zu Zum Dürnbräu, München [#178619]
Datum
31. Januar 2020 19:27
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Zum Dürnbräu Tal 21 80331 München 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Kolaczek Anfragenr: 178619 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/178619 Postanschrift Johannes Kolaczek << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Kolaczek
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Sehr geehrter Herr Kolaczek, wir kommen auf Ihre E-Mail vom 31.01.2020 zurück und bestätigen hiermit den Eingang …
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Betreff
Rückmeldung erforderlich - Konkretisierung Betriebsadresse - Kontrollbericht zu Zum Dürnbräu, München [#178619]
Datum
2. März 2020 14:42
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Kolaczek, wir kommen auf Ihre E-Mail vom 31.01.2020 zurück und bestätigen hiermit den Eingang dieser. Ihr Antrag hinsichtlich des von Ihnen angegebenen Betriebes Zum Dürnbräu, Tal 21, 80331 München kann derzeit aufgrund von Unbestimmtheit nicht bearbeitet werden. Der Antrag muss hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist. Unter oben genannter Adresse Tal 21, 80331 München ist kein lebensmittelrechtlicher Betrieb mit der Bezeichnung Zum Dürnbräu gewerblich angemeldet. Wir würden Sie bitten uns bis zum 06.03.2020 mitzuteilen - unter Nennung der korrekten Betriebsadresse - über welchen Betrieb Sie die Informationen beantragen wollen, um eine zweifelsfreie Identifizierung zu ermöglichen. Bis dahin kann keine Bearbeitung durch uns erfolgen. Ohne weitere Informationen von Ihnen müsste das Verfahren eingestellt werden. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Verfahrenseinstellung - Ihr VIG Antrag zu Zum Dürnbräu, München [#178619] Sehr geehrter Herr Kolaczek, auf unser…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Betreff
Verfahrenseinstellung - Ihr VIG Antrag zu Zum Dürnbräu, München [#178619]
Datum
9. März 2020 16:43
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Kolaczek, auf unsere E-Mail vom 02.03.2020 haben Sie leider bis dato nicht geantwortet. Ohne eine Konkretisierung Ihres Antrages vom 31.01.2020 konnte keine Bearbeitung stattfinden. Unter Ihren genannten Betriebsadresse Tal 21, 80331 München ist kein lebensmittelrechtlicher Betrieb mit der Bezeichnung Zum Dürnbräu gewerblich angemeldet. Eine andere Standortbestimmung ließen Sie uns leider nicht zukommen. Ein Antrag muss hinreichend bestimmt sein und muss insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist. Dies trifft in Ihrem Fall leider nicht zu. Das Verfahren wird hiermit unwiderruflich eingestellt. Es steht Ihnen frei jederzeit unter Angabe eines zuordenbaren Lebensmittelbetriebes erneut einen Antrag zu stellen. Mit freundlichen Grüßen
Johannes Kolaczek
AW: Verfahrenseinstellung - Ihr VIG Antrag zu Zum Dürnbräu, München [#178619] Sehr geehrte<< Anrede >>…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
Johannes Kolaczek
Betreff
AW: Verfahrenseinstellung - Ihr VIG Antrag zu Zum Dürnbräu, München [#178619]
Datum
9. März 2020 17:27
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> wie ich leider gerade erst bemerke, ist in der ursprünglichen, vorgefertigten Mail an Sie bzw. das KVR für die Gaststätte "Zum Dürnbräu" ein Fehler enthalten. Die Adresse "Tal 21" ist falsch. Das Lokal "Zum Dürnbräu" befindet sich in der Dürnbräugasse 2. Das ist schlicht das Nachbarhaus... Ich möchte Sie also bitten, den Antrag weiter zu bearbeiten. Herzlichen Dank! Mit freundlichen Grüßen, Johannes Kolaczek ... Mit freundlichen Grüßen Johannes Kolaczek Anfragenr: 178619 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/178619 Postanschrift Johannes Kolaczek << Adresse entfernt >>

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Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
AW: Verfahrenseinstellung - Ihr VIG Antrag zu Zum Dürnbräu, München [#178619] Sehr geehrter Herr Kolaczek, wir m…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Betreff
AW: Verfahrenseinstellung - Ihr VIG Antrag zu Zum Dürnbräu, München [#178619]
Datum
12. März 2020 15:08
Status
Sehr geehrter Herr Kolaczek, wir mit unserer E-Mail mitgeteilt wurde das Verfahren mittlerweile eingestellt und der Betrieb darüber bereits in Kenntnis gesetzt. Das Verfahren kann aus diesen Gründen nicht erneut aufgenommen werden. Allerdings steht es Ihnen frei erneut einen Antrag unter Angabe der korrekten Adresse (z.B über das Portal "Topf Secret") zu stellen. Mit freundlichen Grüßen