Kontrollbericht zu Zum Gerber

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Zum Gerber
88367
Hohentengen
Baden-Württemberg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Februar 2024
  • Frist
    15. März 2024
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Veterinär und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Zum Gerber [#300043]
Datum
13. Februar 2024 18:49
An
Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Veterinär und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Zum Gerber 88367 Hohentengen Baden-Württemberg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300043 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300043/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Veterinär und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> der Eingang der u. g. Anfrage wird bestätigt. Sie erhalten unsere Entsc…
Von
Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Veterinär und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Zum Gerber [#300043]
Datum
14. Februar 2024 09:02
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr << Antragsteller:in >> der Eingang der u. g. Anfrage wird bestätigt. Sie erhalten unsere Entscheidung in den nächsten Tagen auf dem Postweg. Freundliche Grüße
Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Veterinär und Verbraucherschutz
Bescheid Entscheidung: Ihrem Antrag vom 13.02.2024 auf Informationen gemäß Verbraucherinformationsgesetz wird stat…
Von
Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Veterinär und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
14. Februar 2024
Status
Warte auf Antwort
Entscheidung: Ihrem Antrag vom 13.02.2024 auf Informationen gemäß Verbraucherinformationsgesetz wird stattgegeben. Hinweis: Die Auskunftserteilung ist grundsätzlich bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000,00 EURO gern. § 7 Abs. 1 VIG gebührenfrei.

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Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Veterinär und Verbraucherschutz
Informationszugang Auskunft erteilt: Bei der Betriebskontrolle vom 19.07.2023 wurden die folgenden Mängel festgest…
Von
Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Veterinär und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Informationszugang
Datum
1. März 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
Auskunft erteilt: Bei der Betriebskontrolle vom 19.07.2023 wurden die folgenden Mängel festgestellt: Küche 1. Bei der Saladette sind die grauen Gummidichtungen der Kühlschranktüren beschädigt/ unsauber/verspart. 2. Die weiße Schneidunterlage der Saladette ist unsauber/rissig uns nicht mehr leicht zu reinigen. 3. Am Handwaschbecken ist der Einmalhandtuchspender leer. 4. Bei dem zur Haltbarmachung selbst eingefrorenen Schinken (Mindesthaltbarkeitsdatum überzogen) fehlt das Einfrierdatum. 5. Am Gemüsehandhobel sind Reinigungsmängel feststellbar. 6. Der Randbereich der Tiefkühltruhe ist unsauber. Schmutzansammlungen sind feststellbar. 7. Die Tiefkühltruhe ist überfüllt. Durch die fehlende Übersicht besteht die Gefahr der Überlagerung von Lebensmitteln. Spülbereich 8. Im Innenbereich der Spülmaschine ist Rotschmiere feststellbar. Theke 9. Im Inneren der beiden Spülbälle: (Schankanlage) ist eine fortgeschrittene Schwarzschimmelbildung erkennbar. •• " • Kühlraum 10. Das Ventilatorschutzgitter ist unsauber/versport. Tiefkühlschrank 11. Starke Eisbildung ist feststellbar. Am 18.08.2023 wurde zurückgemeldet, dass die Mängel behoben sind.