Kontrollbericht zu Zum Griechen, Hohenlockstedt

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Zum Griechen
Kieler Straße 62
25551 Hohenlockstedt

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. April 2024
  • Frist
    24. Mai 2024
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Zum Griechen, Hohenlockstedt [#306960]
Datum
21. April 2024 19:48
An
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Zum Griechen Kieler Straße 62 25551 Hohenlockstedt 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 306960 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/306960/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen…
Von
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Betreff
AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Zum Griechen, Hohenlockstedt [#306960]
Datum
22. April 2024 11:40
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
datenschutzinformationantragstellervig.pdf
396,1 KB
image001.jpg
2,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises Steinburg. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise: Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist. Alle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie der als Anhang beigefügten Datenschutzerklärung entnehmen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Antrag vom 21. April 2024 auf Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr << Antrag…
Von
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Betreff
Antrag vom 21. April 2024 auf Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
23. April 2024 08:23
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
5,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihren Antrag vom 21. April 2024 nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) hat das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein, Kiel, am 22. April 2024 an den Landrat des Kreises Steinburg in Itzehoe weitergeleitet. Bevor ich Ihren Antrag bescheide, werde ich der betroffenen Lebensmittelunternehmerin Gelegenheit geben, sich zu den für die Herausgabe der betriebsbezogenen Informationen erheblichen Tatsachen zu äußern. Die gesetzliche Regelfrist zur Bescheidung Ihres Antrages beträgt im Sinne des § 5 Absatz 2 Satz 1 VIG einen Monat. Diese Frist endet mit Ablauf des 22. Mai 2024. Sie brauchen nichts weiter zu veranlassen - die Bescheidung Ihres Antrages erfolgt überdies kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
AW: Antrag vom 21. April 2024 auf Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr << An…
Von
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Antrag vom 21. April 2024 auf Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
25. April 2024 08:34
Status
image002.jpg
5,9 KB
image003.jpg
5,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> der von Ihnen benannte Lebensmittelunternehmer "Zum Griechen", Kieler Straße 62, 2555a Hohenlockstedt ist seit dem Jahre 2018 an dieser Adresse nicht mehr als Betrieb angemeldet. Ich deute Ihre Anfrage daher aus Billigkeitsgründen auf den neuen dort angemeldeten Lebensmittelunternehmer um. Die unten von mir gesetzte Frist verlängert sich nach § 5 Absatz 2 Satz 2 VIG durch die Beteiligung des Lebensmittelunternehmers "Sparta - Zum Kamin" auf zwei Monate. Die ursprüngliche Frist endigt somit mit Ablauf des 22. Juni 2024. Mit freundlichen Grüßen