Kontrollbericht zu Zum Griechen, Itzehoe

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Zum Griechen
Klosterbrunnen 2
25524 Itzehoe

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Dezember 2023
  • Frist
    23. Januar 2024
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Kontrollbericht zu Zum Griechen, Itzehoe [#295349]
Datum
21. Dezember 2023 11:43
An
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Zum Griechen Klosterbrunnen 2 25524 Itzehoe 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 295349 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295349/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Semsrottt, Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Die f…
Von
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Betreff
AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Zum Griechen, Itzehoe [#295349]
Datum
27. Dezember 2023 11:23
Status
Warte auf Antwort
image001.png
10,9 KB


Sehr geehrter Herr Semsrottt, Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises Steinburg. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise: Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist. Alle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie unter folgendem Link einsehen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/GesundheitVerbraucherschutz/Verbraucherschutz/Service/Datenschutz/documents/Ds_Antrag_ohne_Wsp.html Freundliche Grüße
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Antrag vom 21. Dezember 2023 auf Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr geehrter Her…
Von
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Betreff
Antrag vom 21. Dezember 2023 auf Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
28. Dezember 2023 08:57
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
11,7 KB


Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihren Antrag auf Informationszugang vom 21. Dezember 2023 nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) hat das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein, Kiel, am 27. Dezember 2023 an den Landrat des Kreises Steinburg in Itzehoe weitergeleitet. Bevor ich Ihren Antrag bescheide, werde ich der betroffenen Lebensmittelunternehmerin Gelegenheit geben, sich zu den Tatsachen zu äußern, die für die Herausgabe der betriebsbezogenen Informationen erheblich sein können. Die gesetzliche Regelfrist zur Bescheidung Ihres Antrags beträgt nach § 5 Absatz 2 Satz 1 VIG einen Monat. Diese Frist endigt mit Ablauf des 29. Januar 2024. Um Ihr Begehren auf Informationszugang nach dem VIG zu verfolgen, brauchen Sie nichts weiter zu veranlassen. Ihren Antrag werde ich in der Zeit nach dem 11. Januar 2024 kostenfrei bescheiden. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Antrag vom 21. Dezember 2023 auf Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr geehrter Her…
Von
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Betreff
Antrag vom 21. Dezember 2023 auf Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
12. Januar 2024 09:57
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,0 MB
image001.jpg
11,7 KB


Sehr geehrter Herr Semsrott, zu Ihrem Antrag vom 21. Dezember 2023 auf Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) übersende ich Ihnen meinen Bescheid vom 12. Januar 2024. Der Bescheid ist als Anlage im PDF-Format beigefügt. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihren Antrag vom…
Von
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
26. Januar 2024
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihren Antrag vom 21. Dezember 2023 eröffne ich Ihnen nach Maßgabe des VIG und entsprechend meinem Bescheid (E-Mail) vom 12. Januar 2024 Zugang zu betriebsbezogenen Informationen. Die betriebsbezogenen Informationen finden Sie in der beigefügten Datei im PDF-Format. Um die beigefügte Datei öffnen zu können, benötigen Sie ein Kennwort. Das Kennwort werde ich Ihnen in Kürze auf dem Postweg mitteilen. Mit freundlichen Grüßen

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