Kontrollbericht zu Zum Leuchtturm Schafflund, Schafflund

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Zum Leuchtturm Schafflund
Hauptstraße 16
24980 Schafflund

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. April 2022
  • Frist
    14. Juni 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Uwe Carstensen
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
Uwe Carstensen
Betreff
Kontrollbericht zu Zum Leuchtturm Schafflund, Schafflund [#245911]
Datum
8. April 2022 17:15
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Zum Leuchtturm Schafflund Hauptstraße 16 24980 Schafflund 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Uwe Carstensen Anfragenr: 245911 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245911/ Postanschrift Uwe Carstensen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Uwe Carstensen
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr geehrter Herr Carstensen, die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Zum Leuchtturm Schafflund, Schafflund [#245911]
Datum
11. April 2022 15:42
Status
Warte auf Antwort
image001.png
13,5 KB


Sehr geehrter Herr Carstensen, die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet. Mit Ihrem Antrag haben Sie der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an einen Dritten ausdrücklich widersprochen. Nach § 11 LDSG SH steht Ihnen jedoch kein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 S. 1 der DSGVO zu, da eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet. Nach § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG hat die informationspflichtige Behörde einem zu beteiligenden Dritten auf dessen Nachfrage Namen und Anschrift des Antragstellers offen zu legen. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise: Zudem verarbeiten auch wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist. Alle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie unter folgendem Link einsehen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/GesundheitVerbraucherschutz/Verbraucherschutz/Service/Datenschutz/documents/Ds_Antrag_Vig_Wsp.html Bitte lesen Sie sich die Datenschutzerklärung gründlich durch und teilen Sie uns im Anschluss mit, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Voraussetzungen aufrechterhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
Uwe Carstensen
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Zum Leuchtturm Schafflund, …
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
Uwe Carstensen
Betreff
AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Zum Leuchtturm Schafflund, Schafflund [#245911]
Datum
10. Mai 2022 05:42
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Zum Leuchtturm Schafflund, Schafflund“ vom 08.04.2022 (#245911) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Uwe Carstensen
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Beantwortung Ihrer Anfrage zum Stand der VIG-Anträge #245911, #245912 & #245913 Sehr geehrter Herr Carstensen,…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
Beantwortung Ihrer Anfrage zum Stand der VIG-Anträge #245911, #245912 & #245913
Datum
10. Mai 2022 11:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Carstensen, bezüglich Ihrer Nachfragen zum Beantwortungsstand Ihrer drei Anträge nach dem Verbraucherinformationsgesetz am 10.05.2022, kann ich Sie wie folgt informieren. Entgegen Ihrer Annahme wurden Ihre drei Anträge (#245911; #245912; #245913) fristgerecht bearbeitet. Die Frist zur Beantwortung eines VIG-Antrages beläuft sich in Ihrem Fall gem. §5 Abs. 2 Satz 2 VIG auf zwei Monate. Somit wäre die Frist zur Bearbeitung Ihres Antrages erst am 11.06.2022 (Eingang der Anfragen 11.04.2022) abgelaufen. Hier verweise ich auf die rechtlichen Ausführungen in den Ausgangsbescheiden auf Seite 3. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Informationsgewährung "Zum Leuchtturm, Hauptstr. 6, 24980 Schafflund" #245911 Sehr geehrter Herr Carsten…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
Informationsgewährung "Zum Leuchtturm, Hauptstr. 6, 24980 Schafflund" #245911
Datum
20. Mai 2022 09:06
Status
Sehr geehrter Herr Carstensen, entsprechend des Bescheides vom 09.05.2022 übersende ich die entsprechenden Informationen im Anhang. Mit freundlichen Grüßen