Kontrollbericht zu Zum Pflug, Eppelheim

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Zum Pflug
Hauptstraße 70
69214 Eppelheim

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    22. Mai 2019
  • Frist
    21. Juni 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die…
An Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Zum Pflug, Eppelheim [#144935]
Datum
22. Mai 2019 17:17
An
Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Zum Pflug Hauptstraße 70 69214 Eppelheim 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz
Hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage vom 22.05.2019. Sie erhalten weitere Nachricht auf dem Postweg. …
Von
Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Zum Pflug, Eppelheim [#144935]
Datum
23. Mai 2019 08:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage vom 22.05.2019. Sie erhalten weitere Nachricht auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in unser Anschreiben an Sie haben wir als unzustellbar zurückerhalten. Laut melderechtl…
Von
Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Zum Pflug, Eppelheim [#144935]
Datum
29. Mai 2019 14:44
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in unser Anschreiben an Sie haben wir als unzustellbar zurückerhalten. Laut melderechtlicher Abfrage sind Sie unter der in Ihrem Antrag angegebenen Anschrift nicht gemeldet. Wir teilen Ihnen mit, dass Ihr Antrag somit nicht bearbeitet werden kann. Sollten Sie an Ihrem Antrag festhalten, teilen Sie uns bitte eine korrekte Anschrift mit. Mit freundlichen Grüßen