Kontrollbericht zu Zum Treppchen, Bonn

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Zum Treppchen
Marktstraße 8
53229 Bonn

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Juli 2019
  • Frist
    13. August 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Zum Treppchen, Bonn [#155356]
Datum
9. Juli 2019 22:12
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Zum Treppchen Marktstraße 8 53229 Bonn 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom heutigen Tag, deren Eingang ich hiermit bestätige.…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Zum Treppchen, Bonn [#155356]
Datum
10. Juli 2019 08:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom heutigen Tag, deren Eingang ich hiermit bestätige. Bei Ihrer Anfrage handelt es sich um einen Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), sodass allein dieses Gesetz einschlägig ist. Aus diesem Grund darf ich Sie auf die Vorschrift des § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG hinweisen, der die informationspflichtige Stelle im Falle des Erlasses eines stattgebenden Bescheids dazu verpflichtet, einem betroffenen Dritten Name und Anschrift des Antragstellers mitzuteilen. Aus diesem Grund würde ich Sie für die weitere Bearbeitung Ihres Antrags bitten, mir Ihre vollständige Postanschrift mitzuteilen. Ich weise rein vorsorglich darauf hin, dass die Erhebung von kostendeckenden Gebühren und Auslagen gemäß § 7 VIB grundsätzlich vorgesehen ist. Sollte der Antrag nicht gebühren- oder auslagefrei bearbeitet werden können, werde ich Sie jedoch gemäß Absatz 1 Satz 2 der Vorschrift vorab hierüber informieren. Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten, die ich alle prüfen und bescheiden werde. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Für sonstige Nachfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 155356 Antwor…
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Zum Treppchen, Bonn [#155356]
Datum
10. Juli 2019 08:44
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 155356 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die schnelle Rückmeldung und Übermittlung der Adresse. Mit freundli…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Zum Treppchen, Bonn [#155356]
Datum
10. Juli 2019 08:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die schnelle Rückmeldung und Übermittlung der Adresse. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Zum Treppchen, Bonn“ vom 09.0…
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Zum Treppchen, Bonn [#155356]
Datum
14. August 2019 21:46
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Zum Treppchen, Bonn“ vom 09.07.2019 (#155356) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 155356 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund einer Vielzahl von gleichgelagerten Anfragen nach dem Verbraucherinformatio…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Zum Treppchen, Bonn [#155356]
Datum
15. August 2019 10:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund einer Vielzahl von gleichgelagerten Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz, die hier seit Januar diesen Jahres eingehen und die alle von hier aus geprüft und beschieden werden, ist es leider nicht möglich, die im Gesetz vorgesehenen Regelfristen zur Bescheidung einzuhalten. Ich bitte dies zu entschuldigen und auch darum, von weiteren Nachfragen zum Stand Ihrer Anfrage abzusehen. Letzteres auch im Sinne einer möglichst schnellen Bearbeitung aller Anträge. Mit freundlichen Grüßen
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Ihre VIG-Anfrage zum Betrieb "Zum Treppchen" Sehr geehrteAntragsteller/in in der vorbenannten Angelegen…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Ihre VIG-Anfrage zum Betrieb "Zum Treppchen"
Datum
3. Dezember 2019 10:10
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in in der vorbenannten Angelegenheit übersende ich Ihnen in der Anlage meinen heutigen Bescheid. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Ihr Informationsersuchen nach dem VIG vom 28.06.2019 zu dem Betrieb "Zum Treppchen", Marktstraße 8 in Bo…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Ihr Informationsersuchen nach dem VIG vom 28.06.2019 zu dem Betrieb "Zum Treppchen", Marktstraße 8 in Bonn
Datum
9. Januar 2020 10:25
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf den auf Ihren Antrag hin ergangenen Bescheid und teile Ihnen mit, dass der Betrieb zuletzt am 30.11.2018 sowie 16.10.2019 kontrolliert wurde. Bei der erstgenannten Kontrolle wurde ein Kontrollbericht gefertigt. Diesen erhalten Sie in der Anlage. Die zweitgenannte Kontrolle erfolgte ohne Beanstandungen. Mit freundlichen Grüßen

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