Kontrollbericht zu Zum Würfel II, Berlin

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Zum Würfel II
Kurt-Schumacher-Damm 123
13405 Berlin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. April 2022
  • Frist
    28. Mai 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Fabian Seelisch
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf Details
Von
Fabian Seelisch
Betreff
Kontrollbericht zu Zum Würfel II, Berlin [#246948]
Datum
23. April 2022 01:52
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Zum Würfel II Kurt-Schumacher-Damm 123 13405 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Fabian Seelisch Anfragenr: 246948 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246948/ Postanschrift Fabian Seelisch << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Fabian Seelisch

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Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Sehr geehrter Herr Seelisch, ich nehme Bezug auf Ihren per E-Mail vom 23.04.2022 gestellten Antrag nach dem Verb…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Zum Würfel II, Berlin [#246948]
Datum
28. April 2022 16:30
Status
Warte auf Antwort
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7,5 KB
image003.png
4,9 KB


Sehr geehrter Herr Seelisch, ich nehme Bezug auf Ihren per E-Mail vom 23.04.2022 gestellten Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz. Neben Ihrer Anfrage erhalten wir regelmäßig weitere Auskunftsersuchen. Alle diese Anfragen werden wir prüfen und bescheiden. Möglicherweise können daher die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung einer Anfrage nicht in jedem Fall eingehalten werden. Es wird eine schriftliche Anhörung der Betreiberin erfolgen. Alle Anträge werden nach ihrem Eingang bearbeitet. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Ich weise ferner darauf hin, dass gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG die informationspflichtige Stelle verpflichtet ist, auf Nachfrage des beteiligten Dritten den Namen und die Anschrift des Antragstellers mitzuteilen. Sollte eine entsprechende Nachfrage hier eingehen, werden Sie darüber informiert. Mit freundlichen Grüßen