Kontrollbericht zu Zur alten Molkerei, Neusalza-Spremberg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Zur alten Molkerei
Schützenstraße 1
02742 Neusalza-Spremberg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Februar 2024
  • Frist
    16. April 2024
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Landratsamt Görlitz - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Zur alten Molkerei, Neusalza-Spremberg [#299819]
Datum
10. Februar 2024 20:05
An
Landratsamt Görlitz - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Zur alten Molkerei Schützenstraße 1 02742 Neusalza-Spremberg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299819 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299819/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Görlitz - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Eingangsbestätigung Ihr Informationsbegehren vom 10. Februar 2024 ist bei uns als informationspflichtiger Stelle d…
Von
Landratsamt Görlitz - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
10. Februar 2024
Status
Warte auf Antwort
Ihr Informationsbegehren vom 10. Februar 2024 ist bei uns als informationspflichtiger Stelle datumsgleich eingegangen.
Landratsamt Görlitz - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Bescheid Grundbescheid: 1. Dem Informationsbegehren nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 7 VIG wird stattgegeben. …
Von
Landratsamt Görlitz - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
1. März 2024
Status
Warte auf Antwort
Grundbescheid: 1. Dem Informationsbegehren nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 7 VIG wird stattgegeben. 2. Der Zugang zu den nachgesuchten Informationen erfolgt durch schriftliche Auskunftserteilung nach Ablauf von zwei Wochen nach Bekanntgabe dieses Grundbescheides gegenüber dem Dritten. 3. Dieser Bescheid ist kostenfrei.

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Landratsamt Görlitz - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Informationszugang die im vollziehbaren Grundbescheid vom 01. März 2024 gesetzte Frist ist abgelaufen. Rechtsbehel…
Von
Landratsamt Görlitz - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Informationszugang
Datum
20. März 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
die im vollziehbaren Grundbescheid vom 01. März 2024 gesetzte Frist ist abgelaufen. Rechtsbehelfe wurden nicht eingelegt. Damit sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, die den Zugang zu den von Ihnen nachgesuchten Informationen gestatten,§ 5 Abs. 4 VIG. Die schriftliche Auskunft wird wie folgt erteilt: „Die letzten beiden lebensmittelrechtlichen Kontrollen, bezogen auf den Zeitpunkt der Antragstellung Ihres Informationsbegehrens, fanden am 23. März 2023 und 04. September 2023 statt. Es wurden keine Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen festgestellt."