Kontrollbericht zu Zur Bratpfanne, Berlin

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Zur Bratpfanne
Königsberger Straße 30-33
12207 Berlin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im Betrieb "Zur Bratpfanne, Königsberger Straße 30-33, 12207 Berlin" fanden am 14.08.2018 und am 22.06.2020 statt. Es kam hierbei zu keinen Beanstandungen.

Diese Anfrage enthält zudem die Antwort auf eine andere IFG-Anfrage, die das BzA S-Z durcheinander gebracht hat.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Juli 2023
  • Frist
    26. August 2023
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Zur Bratpfanne, Berlin [#284478]
Datum
23. Juli 2023 18:00
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Zur Bratpfanne Königsberger Straße 30-33 12207 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284478/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz Eingangsbestätigung
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
Via
Briefpost
Betreff
Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
23. August 2023
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

geschwärzt
2,3 MB
Eingangsbestätigung
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#284478]
Guten Tag << Antragsteller:in >> bezugn…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#284478]
Datum
30. August 2023 17:43
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihren Brief mit der Mitteilung, ich hätte meine Mailadresse nicht übermittelt, bitte ich um Verzeihung. Das ist mir durchgerutscht. Sie erreichen mich unter <<E-Mail-Adresse>>. Diese Mailadresse läuft wieder bei FragDenStaat ein. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in Sachen Kontrollbericht zu Karstadt, GeschZ. OA 105 - VIG 3…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
Betreff
Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in Sachen Kontrollbericht zu Karstadt, GeschZ. OA 105 - VIG 37/2022
Datum
12. September 2023 06:37
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> mit Bescheid vom 24.08.2022 wurde Ihrem Antrag vom 01.07.2022 auf Informationen in Sachen "Kontrollbericht zu Karstadt, Berlin" stattgegeben. Das betroffene Unternehmen legte hiergegen keine Rechtsbehelfe ein. Die Informationen werden Ihnen daher wie folgt gewährt. 1. Die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im Betrieb "Karstadt, Schloßstraße 10, 12163 Berlin" fanden am 04.10.2021 und am 08.11.2021 statt. 2. Es kam hierbei zu keinen Beanstandungen. Eine Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte erfolgt insofern nicht, da diese keine Beanstandungen als nicht zulässige Abweichungen im Sinne von § 2 Abs. 1 VIG enthalten. Mit freundlichen Grüßen
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in Sachen Kontrollbericht zu Confiserie Reichert, GeschZ. OA …
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
Betreff
Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in Sachen Kontrollbericht zu Confiserie Reichert, GeschZ. OA 105 - VIG 35/2022
Datum
12. September 2023 06:41
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> mit Bescheid vom 24.08.2022 wurde Ihrem Antrag vom 01.07.2022 auf Informationen in Sachen "Kontrollbericht zu Confiserie Reichert, Berlin" stattgegeben. Das betroffene Unternehmen legte hiergegen keine Rechtsbehelfe ein. Die Informationen werden Ihnen daher wie folgt gewährt. 1. Die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im Betrieb "Confiserie Reicher, Schloßstraße 96, 12163 Berlin" fanden am 03.09.2021 und am 16.08.2022 statt. 2. Es kam hierbei zu keinen Beanstandungen. Eine Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte erfolgt insofern nicht, da diese keine Beanstandungen als nicht zulässige Abweichungen im Sinne von § 2 Abs. 1 VIG enthalten. Mit freundlichen Grüßen
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in Sachen Kontrollbericht zu My Bodrum, GeschZ. OA 105 - VIG …
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
Betreff
Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in Sachen Kontrollbericht zu My Bodrum, GeschZ. OA 105 - VIG 36/2022
Datum
12. September 2023 06:46
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> mit Bescheid vom 30.08.2022 wurde Ihrem Antrag vom 01.07.2022 auf Informationen in Sachen "Kontrollbericht zu My Bodrum, Berlin" stattgegeben. Das betroffene Unternehmen legte hiergegen keine Rechtsbehelfe ein. Die Informationen werden Ihnen daher wie folgt gewährt. 1. Die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im Betrieb "My Bodrum, Albrechtstraße 4, 12165 Berlin" fanden am 25.06.2021 und am 15.09.2021 statt. 2. Es kam hierbei zu keinen Beanstandungen. Eine Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte erfolgt insofern nicht, da diese keine Beanstandungen als nicht zulässige Abweichungen im Sinne von § 2 Abs. 1 VIG enthalten. Mit freundlichen Grüßen
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in Sachen Kontrollbericht zu Zur Bratpfanne, GeschZ. OA 105 -…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
Betreff
Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in Sachen Kontrollbericht zu Zur Bratpfanne, GeschZ. OA 105 - VIG 15/2023
Datum
29. November 2023 11:20
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> mit Bescheid vom 09.10.2023 wurde Ihrem Antrag vom 23.07.2023 auf Informationen in Sachen "Kontrollbericht zu Zur Bratpfanne, Berlin" stattgegeben. Das betroffene Unternehmen legte hiergegen keine Rechtsbehelfe ein. Die Informationen werden Ihnen daher wie folgt gewährt. 1. Die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im Betrieb "Zur Bratpfanne, Königsberger Straße 30-33, 12207 Berlin" fanden am 14.08.2018 und am 22.06.2020 statt. 2. Es kam hierbei zu keinen Beanstandungen. Eine Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte erfolgt insofern nicht, da diese keine Beanstandungen als nicht zulässige Abweichungen im Sinne von § 2 Abs. 1 VIG enthalten. Mit freundlichen Grüßen

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Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in Sachen Kontrollbericht zu Hot Grill, GeschZ. OA 105 - VIG …
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
Betreff
Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in Sachen Kontrollbericht zu Hot Grill, GeschZ. OA 105 - VIG 13/2023
Datum
29. November 2023 11:44
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> mit Bescheid vom 09.10.2023 wurde Ihrem Antrag vom 23.07.2023 auf Informationen in Sachen "Kontrollbericht zu Hot Grill, Berlin" stattgegeben. Das betroffene Unternehmen legte hiergegen keine Rechtsbehelfe ein. Die Informationen werden Ihnen daher wie folgt gewährt. 1. Die beiden letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im Betrieb "Hot Grill, Lausanner Straße 81, 12205 Berlin fanden am 06.10.2023 und am 11.08.2023 statt. 2. Am 06.10.2020 kam es hierbei zu keinen Beanstandungen. Eine Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts erfolgt insofern nicht, da diese keine Beanstandung als nicht zulässige Abweichung im Sinne von § 2 Abs. 1 VIG enthalten. 3. Bei der Betriebsüberprüfung vom 11.08.2023 kam es zu Beanstandungen. Sie erhalten anliegend den Kontrollbericht. Mit freundlichen Grüßen