Kontrollbericht zu Zur Brez'n, Augsburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Zur Brez'n
Barthshof 2
86150 Augsburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    1. Februar 2019
  • Frist
    3. April 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Van-Lang Pham
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung Details
Von
Van-Lang Pham
Betreff
Kontrollbericht zu Zur Brez'n, Augsburg [#54513]
Datum
1. Februar 2019 15:42
An
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Zur Brez'n Barthshof 2 86150 Augsburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Van-Lang Pham <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Van-Lang Pham << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Van-Lang Pham
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrter Herr Pham, wir bestätigen hiermit den Zugang Ihres nachfolgenden Antrags nach dem VIG. Gemäß § 5 A…
Von
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Zur Brez'n, Augsburg [#54513]
Datum
6. Februar 2019 14:26
Status
Anfrage abgeschlossen

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrter Herr Pham, wir bestätigen hiermit den Zugang Ihres nachfolgenden Antrags nach dem VIG. Gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG sind wir verpflichtet, auf Verlangen des Lebensmittelunternehmers diesem Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Der Anspruch des Lebensmittelunternehmers auf Mitteilung Ihrer Daten ist zeitlich nicht begrenzt. So kann der Antrag des Unternehmers etwa auch zu einem Zeitpunkt gestellt werden, zu dem Sie die Informationen bereits erhalten haben. Eine Mitteilung an Sie liefe ins Leere, da eine Antragsrücknahme dann nicht mehr möglich ist. Wir dürfen Sie daher bitten, uns bis zum 20.02.2019 zu erklären, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Voraussetzungen aufrechterhalten wollen. Sollte uns bis dahin eine entsprechende Erklärung Ihrerseits nicht vorliegen, betrachten wir Ihren Antrag als zurückgenommen. Sofern Sie mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden sind ist zur weiteren Bearbeitung die Anhörung des Betriebs gemäß Art. 28 BayVwVfG erforderlich. Die gesetzliche Frist zur Verbescheidung Ihres VIG-Antrags verlängert sich damit auf zwei Monate (§ 5 Absatz 2, Satz 2 VIG). Aufgrund der Vielzahl der VIG-Anfragen, die über das Online-Portal „FragDenStaat“ derzeit bei der Stadt Augsburg eingehen, werden wir höchstwahrscheinlich Ihren Antrag nicht in der Regelfrist von zwei Monaten gem. § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG beantworten können. Zudem kann der Betrieb gegen eine geplante Informationsgewährung Klage einreichen. In diesem Fall kann die Information erst nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts erfolgen. Unter Ausnutzung der uns zur Verfügung stehenden Ressourcen werden wir die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs schnellstmöglich bearbeiten und bescheiden. Den Bescheid über die Informationsgewährung und die etwaige Information erhalten Sie aus verwaltungs- und haftungsrechtlichen Gründen auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
Van-Lang Pham
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 …
An Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung Details
Von
Van-Lang Pham
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Zur Brez'n, Augsburg [#54513]
Datum
14. April 2021 10:33
An
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Van-Lang Pham Anfragenr: 54513 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/54513/

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Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrter Herr Pham, hinsichtlich Ihres Antrags nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 01.02.2019 haben …
Von
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Zur Brez'n, Augsburg [#54513]
Datum
14. April 2021 11:17
Status
Sehr geehrter Herr Pham, hinsichtlich Ihres Antrags nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 01.02.2019 haben wir Ihnen am 06.02.2019 mitgeteilt, dass wir zur Bearbeitung desselbigen Ihre Rückmeldung bis zum 20.02.2019 benötigen und wir den Antrag anderenfalls als zurückgenommen betrachten. Der Antrag wird daher nicht mehr weiter bearbeitet. Wir legen Ihnen nahe gegebenenfalls einen neuen Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz zu stellen. Abgesehen von der versäumten Frist, erweist sich die Weiterbearbeitung Ihres Antrags von vor mehr als zwei Jahren als vollkommen sinnwidrig vor dem Hintergrund des Zwecks des Verbraucherinformationsgesetzes, nämlich Markttransparenz herzustellen sowie den Schutz der Verbraucher vor gesundheitsschädlichen Erzeugnissen sowie Täuschung zu verbessern. Mit freundlichen Grüßen