Kontrollbericht zu Zur Kloster-Mühle, Groß Meckelsen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Zur Kloster-Mühle
Kuhmühler Weg 7
27419 Groß Meckelsen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    10. Juli 2019
  • Frist
    13. August 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landkreis Rotenburg (Wümme) - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Zur Kloster-Mühle, Groß Meckelsen [#155653]
Datum
10. Juli 2019 07:32
An
Landkreis Rotenburg (Wümme) - Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Zur Kloster-Mühle Kuhmühler Weg 7 27419 Groß Meckelsen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Zur Kloster-Mühle, Groß Mecke…
An Landkreis Rotenburg (Wümme) - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Zur Kloster-Mühle, Groß Meckelsen [#155653]
Datum
13. August 2019 05:53
An
Landkreis Rotenburg (Wümme) - Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Zur Kloster-Mühle, Groß Meckelsen“ vom 10.07.2019 (#155653) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 155653 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landkreis Rotenburg (Wümme) - Veterinäramt
Sehr geehrteAntragsteller/in das Anschreiben zu Ihrer Anfrage ist hier am 10.07.2019 versendet worden. Der Brief …
Von
Landkreis Rotenburg (Wümme) - Veterinäramt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Zur Kloster-Mühle, Groß Meckelsen [#155653]
Datum
13. August 2019 09:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in das Anschreiben zu Ihrer Anfrage ist hier am 10.07.2019 versendet worden. Der Brief kam am 16.10.2019 als unzustellbar zurück. Laut Melderegister sind Sie unter der angegeben Adresse nicht gemeldet. Zur Bearbeitung Ihres Antrages ist die Angabe Ihrer korrekten Adresse notwendig. Für Rückfragen stehe ich Ihnen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Landkreis Rotenburg (Wümme) - Veterinäramt
Sehr geehrteAntragsteller/in ich weise Sie ein weiteres Mal darauf hin, dass Ihre Anfrage nicht weiter bearbeitet…
Von
Landkreis Rotenburg (Wümme) - Veterinäramt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Zur Kloster-Mühle, Groß Meckelsen [#155653]
Datum
27. August 2019 12:37
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ich weise Sie ein weiteres Mal darauf hin, dass Ihre Anfrage nicht weiter bearbeitet wird, da mein Schreiben vom 10.07.2019 postalisch nicht an die von Ihnen angegebene Anschrift zugestellt werden konnte und mir am 16.07.2019 per Retoure übersandt worden ist. Mit der Email vom 13.08.2019 teilten wir Ihnen bereits mit, dass die Angabe einer korrekten Adresse für die Bearbeitung einer solchen Anfrage zwingend erforderlich ist. Mit freundlichen Grüßen