Kontrollbericht zu Zur Linde, Großhabersdorf

Anfrage an: Landratsamt Fürth

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Zur Linde
Fernabrünster Hauptstraße 5
90613 Großhabersdorf

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Jetzt endlich Endergebnis:
Verunreinigungen im Schlachtraum in der Wurstküche und Küche.
Mehrere Schinken wurden schimmelig vorgefunden;
Im Bierkeller blätterte der Putzstellenweise großflächig ab und Fußboden und Wände waren unsauber.
Bei der Nachkontrolle waren nur noch Verstöße im Bierkellerlager moniert - es erfolgte eine mündliche Belehrung.
Gaststättenbetreiber hat seine Klage gegen die Herausgabe der Ergebnisprotokolle schließlich zurück gezogen. Durch Corona gab es auch in der Verwaltung anscheinend erhebliche Verzögerungen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Januar 2020
  • Frist
    22. Februar 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Fürth Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Zur Linde, Großhabersdorf [#174674]
Datum
20. Januar 2020 16:17
An
Landratsamt Fürth
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Zur Linde Fernabrünster Hauptstraße 5 90613 Großhabersdorf 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174674 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174674 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Fürth
Informationsgewährung nach VIG Der Betroffene Gastwirt wurde informiert und angekündigt, dass nach 10 Tagen Widers…
Von
Landratsamt Fürth
Via
Briefpost
Betreff
Informationsgewährung nach VIG
Datum
10. Februar 2020
Status
Warte auf Antwort
Der Betroffene Gastwirt wurde informiert und angekündigt, dass nach 10 Tagen Widerspruchsfrist die Auskunft erteilt würde.
Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach
Klage des Gaststättenbetreibers gegen Landratsamt Fürth auf Nichtherausgabe der Information; hier Beiladung zum Ve…
Von
Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach
Via
Briefpost
Betreff
Klage des Gaststättenbetreibers gegen Landratsamt Fürth auf Nichtherausgabe der Information; hier Beiladung zum Verfahren
Datum
18. Februar 2020
Status
Warte auf Antwort
2 Seiten VG Ansbach "Beiladungsbeschluss" als Kopien: 3 Seiten Klageschrift gegen Landratsamt Fürth erstellt durch Rechtsanwälte Engelmann Nürnberg 10 (!) Seiten Antrag auf aufschiebende Wirkung einer Anfechtungsklage mit Begründung (inklusive Kommentare und Unterstellungen über Antragsteller sowie Topf Secret) Es wird durch die Rechtsanwälte auch erwähnt, dass ein Kontrollbericht vom 2019-10-11 "geringfügige Verstöße ... mit einer Verwarnung abgeschlossen" wurden und bei einer Nachkontrolle (Kontrollbericht vom 2019-11-08) "nur noch ein geringfügiger Verstoß festzustellen" gewesen sei und dass "eine mündliche Belehrung" erfolgt sei.

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Landratsamt Fürth
Informationsgewährung nach VIG § 5 Abs. 2 S. 3 Info, dass der Gaststättenbetreiber Klage gegen die Herausgabe beim…
Von
Landratsamt Fürth
Via
Briefpost
Betreff
Informationsgewährung nach VIG § 5 Abs. 2 S. 3
Datum
18. Februar 2020
Status
Warte auf Antwort
Info, dass der Gaststättenbetreiber Klage gegen die Herausgabe beim Verwaltungsgericht Ansbach erhoben hat und die Auskunft deshalb noch nicht erteilt werden kann.