Kontrollbericht zu Zur Quetsch, Bühl

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Zur Quetsch
Hauptstraße 86
77815 Bühl

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Juli 2022
  • Frist
    27. August 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Landkreis Rastatt - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Zwischennachricht Restaurant wurde kontaktiert, die Behörte wartet auf Antwort.
Von
Landkreis Rastatt - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Zwischennachricht
Datum
19. August 2022
Status
Warte auf Antwort
Restaurant wurde kontaktiert, die Behörte wartet auf Antwort.
Jens F. Benecke
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Zur Quetsch, Bühl“ vom 23.0…
An Landkreis Rastatt - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
Jens F. Benecke
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Zur Quetsch, Bühl [#255122]
Datum
27. August 2022 09:43
An
Landkreis Rastatt - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Zur Quetsch, Bühl“ vom 23.07.2022 (#255122) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
27. August 2022 09:43
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. August 2022 12:07
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Jens F. Benecke
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben …
An Landkreis Rastatt - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
Jens F. Benecke
Betreff
Kontrollbericht zu Zur Quetsch, Bühl [#255122]
Datum
29. August 2022 14:22
An
Landkreis Rastatt - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Zur Quetsch Hauptstraße 86 77815 Bühl 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jens F. Benecke Anfragenr: 255122 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255122/ Postanschrift Jens F. Benecke << Adresse entfernt >>