Nichtbearbeitung eines DSGVO-Antrages auf vollständige Selbstauskunft / Möglicher Datenschutzverstoß

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Alle Unterlagen, Notizen und Akten ihrer Behörde aus denen hervorgeht, warum der Ihnen vorliegende DSGVO-Antrag auf vollständige Selbstauskunft nicht beantwortet wird, durch wen er in welchem Umfang bis dato bearbeitet wurde und wie die Behörde gegebenenfalls zu der Rechtsauffassung gelangt ist, dass Auskunftsansprüche (generell?) nicht umgesetzt werden müssten. (Akten im Sinne des Berliner IFG sind nach der Legaldefinition in § 3 Abs. 2 alle schriftlich, elektronisch, optisch, akustisch oder auf andere Weise festgehaltenen Gedankenverkörperungen und sonstige Aufzeichnungen, insbesondere Schriftstücke, Dateien, Briefe, Befunde, Fotos, Pläne etc. soweit sie amtlichen Zwecken dienen.)

Um einen datenschutzrechtlichen Verstoß bei der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten auszuschließen, stellte ich Anfang September 2023 bei Ihnen auf Empfehlung der BlnBDI (GeschZ. 52.10075.2) einen vollständigen (Selbst)Auskunftsantrag der über mich bei Ihnen gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. November 2023
  • Frist
    28. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle U…
An Dienststelle Wasserschutzpolizei/Luftsicherheit Wache Ost Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nichtbearbeitung eines DSGVO-Antrages auf vollständige Selbstauskunft / Möglicher Datenschutzverstoß [#293200]
Datum
23. November 2023 15:47
An
Dienststelle Wasserschutzpolizei/Luftsicherheit Wache Ost
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Unterlagen, Notizen und Akten ihrer Behörde aus denen hervorgeht, warum der Ihnen vorliegende DSGVO-Antrag auf vollständige Selbstauskunft nicht beantwortet wird, durch wen er in welchem Umfang bis dato bearbeitet wurde und wie die Behörde gegebenenfalls zu der Rechtsauffassung gelangt ist, dass Auskunftsansprüche (generell?) nicht umgesetzt werden müssten. (Akten im Sinne des Berliner IFG sind nach der Legaldefinition in § 3 Abs. 2 alle schriftlich, elektronisch, optisch, akustisch oder auf andere Weise festgehaltenen Gedankenverkörperungen und sonstige Aufzeichnungen, insbesondere Schriftstücke, Dateien, Briefe, Befunde, Fotos, Pläne etc. soweit sie amtlichen Zwecken dienen.) Um einen datenschutzrechtlichen Verstoß bei der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten auszuschließen, stellte ich Anfang September 2023 bei Ihnen auf Empfehlung der BlnBDI (GeschZ. 52.10075.2) einen vollständigen (Selbst)Auskunftsantrag der über mich bei Ihnen gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO). Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293200 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293200/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Zu Ihrer Erinnerung ergänzend in chronologischer Reihenfolge mein Bemühen um Auskunft: - Am 8. Septem…
An Dienststelle Wasserschutzpolizei/Luftsicherheit Wache Ost Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nichtbearbeitung eines DSGVO-Antrages auf vollständige Selbstauskunft / Möglicher Datenschutzverstoß [#293200]
Datum
23. November 2023 15:50
An
Dienststelle Wasserschutzpolizei/Luftsicherheit Wache Ost
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Zu Ihrer Erinnerung ergänzend in chronologischer Reihenfolge mein Bemühen um Auskunft: - Am 8. September 2023 (Mail) und 12. September 2023 (Fax) habe ich auf Empfehlung der BlnBDI (GeschZ. [geschwärzt]) und mit ausgefülltem Musterschreiben der Berliner Datenschutzbeauftragten meinen Antrag auf vollständige Selbstauskunft der über mich bei Ihnen gespeicherten Daten gestellt. Die Vorlage auf "Auskunft über meine Daten nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung" (DGVO)" enthielt neben der Bitte um vollständige Selbstauskunft auch die Präzisierung "Vor-Ort Kontrolle am 3. März 2023 und ihre Gefährdungsanalyse beim Vorbereitungstermin". - Am 14. September 2023 wurde mir - und anderen Stellen ihrer Behörde - mitgeteilt, meine Anfrage sei an die zuständige Dienststelle Wasserschutzpolizei/Luftsicherheit Wache Ost weitergeleitet worden. Eventuelle Rückfragen seien bitte an diese Dienststelle richten. - Am 16. Oktober 2023 habe ich dort per Mail darauf hingewiesen, dass meine Anfrage nach § 15 DSG-VO leider nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet wurde („in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags“). Explizit nicht gemeint sind die Akteninhalte welche von der WSP-Ost an das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg übermittelt wurden und erst mit einiger Mühe wieder aufgefunden werden konnten. Der Tätigkeitsbericht ist nicht von dem Anlass der angefragt wurde. Welche Art von Daten von der WSP-Ost an die Amtstierärztinnen das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg übermittelt wurden wird nicht ersichtlich. Die Informationsweitergabe von offenbar nicht zutreffenden Anschuldigungen im Zuge der "Vor-Ort-Kontrolle" ist ungeklärt. Insbesondere bei dem - laut Aktenvermerk des VetLeb11 (Tierärztin Frau U. L., des Ordnungsamt des BA-FK) - in den Räumen der WSP-Ost stattgefundenen Vorbereitungstermin und der dort geäußerten Gefahrenprognose zur Euthanisierung des Hundes „Murphy“ ohne Rücksprache mit dem Besitzer. Vergleich: https://fragdenstaat.de/anfrage/nichtbearbeitung-von-akteneinsichtsersuchen/ - Am 27. Oktober 2023 habe ich die von mir angefragten Protokollbanddaten zu meiner Person (Protokolldaten aus Abfragen auf 21 Seiten) von der Polizei Berlin erhalten. Daraus ist ersichtlich: Am 2. März 2023 um 15.14 Uhr und um 20.37 Uhr, am 3. März 2023 um 9.45 Uhr und am 4. März ab 7.59 Uhr wurden Daten durch die Wasserschutzpolizei / DirE-V WSP Ost (SIS-Personenauskunft, Schnellauskunft Person, INPOL-Personenauskunft, EWW Berliner Meldeauskunft) abgerufen. Eine weitere Abfrage gab es am 3. März 2023 um 13.53 und durch den ebenfalls beteiligten örtlichen Polizeiabschnitt 35. Angegeben wurde als Anlass: Ermittlungen zur Amtshilfe VetLeb, Vorgangsbearbeitung oder Beschluss Veterinärin. Vergleich: https://fragdenstaat.de/anfrage/moeglicher-datenschutzverstoss-vollstaendige-selbstauskunft-protokollbandabfrage-zu-meiner-person/ Es ist nach Aktenlage unstrittig, dass ein Vorbereitungstermin zur "Vor-Ortkontrolle" stattgefunden hat und das im Zuge dessen Informationen zu meiner Person an das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg weitergegeben wurden, die nicht nur offenbar unzutreffend waren, sondern auch unverzüglich und nachhaltig zu meinem Nachteil - nämlich der unangekündigten und unbegleiteten Tötung meines Hundes - umgesetzt wurden. Die amtstierärztliche "Vor-Ort-Kontrolle" vom 03.03.2023 hat um 11.20 Uhr begonnen. Der in den Räumen der WSP Ost stattgefundenen Vorbereitungstermin soll um 10.50 Uhr begonnen haben. Vergleich: https://fragdenstaat.de/anfrage/toetung-eines-hundes-ohne-ruecksprache-mit-dem-besitzer-und-in-dessen-abwesenheit/ Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 293200 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Dienststelle Wasserschutzpolizei/Luftsicherheit Wache Ost
Nichtbearbeitung eines DS-GVO-Antrages auf vollständige Selbstauskunft Sehr [geschwärzt], hiermit bestätige ich I…
Von
Dienststelle Wasserschutzpolizei/Luftsicherheit Wache Ost
Betreff
Nichtbearbeitung eines DS-GVO-Antrages auf vollständige Selbstauskunft
Datum
4. Dezember 2023 14:09
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr [geschwärzt], hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Nachrichten per E-Mail vom 23.11.23, 15:48 Uhr und 23.11.23, 15:50 Uhr Auf Grund eines erhöhten Arbeitsaufkommens bitte ich vorab, die verzögerte Bearbeitung Ihres Auskunftsinteresses zu entschuldigen. Zu Ihrer Anfrage kann ich wie folgt Stellung nehmen: Ihre Anfrage bzgl. der Bitte um Auskunft nach Art. 15 DS-GVO ging auf unserer Dienststelle am 12.09.23 ein. Da sich Ihre Anfrage auf den Vorgang 230728-0944-020184 bezog, wurde diese unserer auskunftserteilenden Sachbearbeitung der Dir E/V WSP/LuSi ZVA 2, Herrn PHK [geschwärzt], zugesandt. In Ihrer Anfrage vom 16.10.23 wiesen Sie darauf hin, dass bisher noch keine Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgte. Auch hier wurde beim o.a. Bearbeiter der Bearbeitungsstand angefragt. Mit Antwort vom gleichen Tage erhielt unsere Dienststelle den Rücklauf, dass Ihr Rechtsanwalt, Herr [geschwärzt], Akteneinsicht beantragt hätte, die ihm auch gewährt werden sollte. Aus dieser Betrachtung heraus und mit der Übergabe an unsere auskunftserteilende Sachbearbeitung der Dir E/V WSP/LuSi ZVA 2, war der Vorgang noch nicht abgeschlossen und befand sich daher noch in der dortigen Bearbeitung. Nach heutigem Auskunftsstand wurde Ihrem Rechtsanwalt bereits Akteneinsicht gewährt. Ihre Nachfrage bzgl. der Datenart, welche von der Dir E/V WSP/ LuSi Ost an die zuständige Amtstierärztin des BA Friedrichshain-Kreuzberg übermittelt wurde, kann von mir dahingehend beantwortet werden, dass unserer Dienststelle ein entsprechendes Amtshilfeersuchen des Ordnungsamtes Treptow-Köpenick von Berlin Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Veterinärrätin des Ord VetLeb 3 vom 02.03.23 vorlag. Insoweit wurden unserer Dienststelle in diesem Bezug Ihre personenbezogenen Daten und das begründete Amtshilfeersuchen für das Behandlungserfordernis Ihres Hundes aus amtstierärztlicher Sicht übermittelt. Von unserer Seite erfolgte keine Übermittlung personenbezogener Daten Ihrer Person an die anfragende Ordnungsbehörde. Die hierzu durch unsere Dienststelle getätigten Abfragen zu Ihrer Person erfolgten tages- und anlassbezogen (02.03.23 und 03.03.23); wie Ihnen übermittelt, zu denen von Ihnen angegebenen Systemdaten (Ihre Anfrage nach dem IFG). Der von Ihnen dargestellte Vorbereitungstermin zur "Vor-Ort-Kontrolle", fand am 03.03.23 in Form einer Einsatzbesprechung auf der Wache der Dir E/V WSP/LuSi Ost in der Baumschulenstr. 1 statt, an der das amtshilfeersuchende Veterinäramt des BA Friedrichshain-Kreuzberg sowie Polizeikräfte des Abschnitts 35 teilnahmen. Für die Einsatzvorbereitung erfolgte, wie auch durch Ihre Anfrage nach dem IFG nachvollziehbar, eine Abfrage zu Ihrer Person aus denen uns zur Verfügung stehenden Informationssystemen. Dies stellt eine einsatzvorbereitende Maßnahme dar, die sowohl zum Zwecke der Informationen zu Ihrer Person bzgl. Ihres Aufenthaltes, aber auch sicherheitsrelevanter Informationen zu Ihrer Person, für die an einem Einsatz beteiligten Dienststellen durchgeführt wird. Die Inhalte einer Einsatzbesprechung unterliegen hierbei keiner Aktenführung / Aufzeichnung i.S.d. IFG bzw. DS-GVO und sind damit nicht auskunftspflichtig. Auf Ihren Fall bezogen ist hervorzuheben, dass die Polizei Berlin, in diesem Fall vertreten durch unsere Dienststelle, keine Entscheidung des "Ob" der Durchführung einer Euthanasie ein einem Tier obliegt. Diese Entscheidung traf in diesem Fall das Veterinäramt nach eigener Bewertung/Untersuchung Ihres Hundes. Darüber hinaus ist die Weitergabe personenbezogener Daten zwischen den Behörden Mittels Rechtsverordnung geregelt. Eine Weitergabe an Dritte ist daher anlassbezogen möglich. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen Ihrem Auskunftsbemühen entsprochen zu haben. Mit freundlichen Grüßen, [geschwärzt], PHK Polizei Berlin Direktion Einsatz/Verkehr WSP/LuSi Ost Wasserschutzpolizeibereich Ost Hauptsachbearbeiter Einsatz Baumschulenstr. 1 12437 Berlin Tel.: 030-4664 751 [geschwärzt] eFax: 030-4664-83-751 [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [[geschwärzt]] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]?) 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[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [[geschwärzt]] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] "[geschwärzt]" ([geschwärzt])" [geschwärzt] "[geschwärzt]"[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ("[geschwärzt]")[geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt]) [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Nichtbearbeitung eines DS-GVO-Antrages auf vollständige (!) Selbstauskunft [#293200] Guten Tag, ich halte mei…
An Dienststelle Wasserschutzpolizei/Luftsicherheit Wache Ost Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nichtbearbeitung eines DS-GVO-Antrages auf vollständige (!) Selbstauskunft [#293200]
Datum
4. Dezember 2023 20:25
An
Dienststelle Wasserschutzpolizei/Luftsicherheit Wache Ost
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich halte meine Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz / VIG aufrecht. Es geht - nach wie vor - um die "Nichtbearbeitung eines DSGVO-Antrages auf vollständige Selbstauskunft / Möglicher Datenschutzverstoß". Die vollständige Selbstauskunft ist nicht erfolgt und die Überprüfung eines möglichen Datenschutzverstoßes ist nicht ersichtlich. Das Musterschreiben der Empfehlung der Berliner BfDI (GeschZ. [geschwärzt]) ist hier eindeutig. (Das Auskunftsersuchen war nicht auf den Vorgang [geschwärzt] beschränkt). Der gegenüber Dritten geäußerte konkrete Sachverhalt ich sei „mehrfach wegen [geschwärzt] auch mit [geschwärzt] - in welcher Form auch immer - „polizeilich aktenkundig“ geworden ist offenbar nicht auf die getätigten Abfragen zurückzuführen. Eine (fehlerhafte) Verarbeitung und Weitergabe personenbezogenen Daten liegt im konkreten Fall also offenbar vor. Diese Datenweitergabe ist keinesfalls "präventiv zum Zwecke des Eigenschutzes" in dieser konkreten Form nötig und zulässig gewesen. Die in der vorliegenden Akte zitierten "eindringlichen Hinweise" auf eine vermutete "Gefahrenlage für Leib und Leben" können durch rechtskräftige Urteile oder wenigstens gerichtsfeste Tatsachen nicht belegt werden. Die beteiligten Amtstierärztinnen haben sich ungeprüft - wie offenbar beabsichtigt - auf ein "Anraten der beteiligten Polizeibeamten" verlassen, um ihre weitreichende Maßnahmen in der geschilderten Form umzusetzen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 293200 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Dienststelle Wasserschutzpolizei/Luftsicherheit Wache Ost
AW: Aufrechterhaltung Anfrage IFG - [extern] AW: Nichtbearbeitung eines DS-GVO-Antrages auf vollständige (!) Selb…
Von
Dienststelle Wasserschutzpolizei/Luftsicherheit Wache Ost
Betreff
AW: Aufrechterhaltung Anfrage IFG - [extern] AW: Nichtbearbeitung eines DS-GVO-Antrages auf vollständige (!) Selbstauskunft [#293200]
Datum
12. Dezember 2023 09:13
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
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Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Nachricht vom 04.12.23 und nehme wie folgt Stellung: Ihr Antrag auf Abfrage Ihrer Protokolldaten (Protokolle zur Abfrage Ihrer Person) wurde Ihnen mit Bescheid vom 20.10.23 durch unsere Behörde nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) abschließend beschieden. Weitere Auskünfte nach dem IFG scheiden daher gemäß PPr Just 4 aus. Wie in diesem Zusammenhang mit Schreiben unserer Behörde vom 06.10.23 mitgeteilt, können Sie sich anhand der offengelegten Daten bei ungerechtfertigtem Zugriff an den hiesigen Datenschutzbeauftragten wenden. Ihre Anfrage nach Art. 15 DS-GVO wurde an das LKA 512 übersandt. Die weitere Bearbeitung liegt damit außerhalb der Zuständigkeit unserer Dienststelle. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Nichtbearbeitung eines DSGVO-Antrages auf vollständige Selbstauskunft / Möglicher Datenschutzverstoß“ [#293200]
Datum
12. Dezember 2023 15:46
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/293200/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die angefragte Behörde meiner Anfrage nicht beantwortet will bzw. wiederholt versucht der Beantwortung auszuweichen. Die angefragte Behörde verweist stets auf andere Stellen, um nicht zu beantworten, warum der Ihnen vorliegende DSGVO-Antrag auf vollständige Selbstauskunft nicht beantwortet wird, durch wen der Antrag in welchem Umfang bis dato bearbeitet wurde und wie die Behörde gegebenenfalls zu der Rechtsauffassung gelangt ist, dass Auskunftsansprüche (generell?) nicht umgesetzt werden müssten. Hätte ich mich an den dortigen Datenschutzbeauftragten wenden wollen, hätte ich das getan. Die Behörde hat noch nicht einmal realisiert, dass es beim Ursprungsthema um keinen "ungerechtfertigtem Zugriff", sondern um fehlerhafte Verarbeitung, Speicherung und Weitergabe von Daten geht. Den Umgang mit Anträgen auf vollständige Selbstauskunft / Möglichen Datenschutzverstöße möchte ich anhand der angefragten Dokumente selbst beurteilen können. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 293200.pdf - 2023-12-04_1-dir-e-v-wsp-lusi-ost-leit-certificate-1.pem - 2023-12-04_1-dir-e-v-wsp-lusi-ost-leit-public-key-1.asc - 2023-12-04_1-image001.jpg - 2023-12-12_1-dir-e-v-wsp-lusi-ost-leit-certificate-1.pem - 2023-12-12_1-dir-e-v-wsp-lusi-ost-leit-public-key-1.asc - 2023-12-12_1-image001.jpg Anfragenr: 293200 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293200/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nichtbearbeitung eines DSGVO-Antrages auf vollständige Selbstausku…
An Dienststelle Wasserschutzpolizei/Luftsicherheit Wache Ost Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Nichtbearbeitung eines DSGVO-Antrages auf vollständige Selbstauskunft / Möglicher Datenschutzverstoß“ [#293200]
Datum
9. Februar 2024 13:34
An
Dienststelle Wasserschutzpolizei/Luftsicherheit Wache Ost
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nichtbearbeitung eines DSGVO-Antrages auf vollständige Selbstauskunft / Möglicher Datenschutzverstoß“ vom 23.11.2023 (#293200) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 44 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Dienststelle Wasserschutzpolizei/Luftsicherheit Wache Ost
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 12.12.23 teilte ich Ihnen mit, dass sich der Vorg. außerh…
Von
Dienststelle Wasserschutzpolizei/Luftsicherheit Wache Ost
Betreff
AW: [extern] AW: Vermittlung bei Anfrage „Nichtbearbeitung eines DSGVO-Antrages auf vollständige Selbstauskunft / Möglicher Datenschutzverstoß“ [#293200]
Datum
12. Februar 2024 10:43
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
dir-e-v-wsp-lusi-ost-leit-certificate-1.pem
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dir-e-v-wsp-lusi-ost-leit-public-key-1.asc
3,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 12.12.23 teilte ich Ihnen mit, dass sich der Vorg. außerhalb unserer Bearbeitungszuständigkeit befindet. Ihre Anfrage wird daher zuständigkeitshalber an das LKA 512 übersandt. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Sie brauchen die Mail nicht weiterleiten. Die Organisationsstruktur der Polizei Berlin kennt verschied…
An Dienststelle Wasserschutzpolizei/Luftsicherheit Wache Ost Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [extern] AW: Vermittlung bei Anfrage „Nichtbearbeitung eines DSGVO-Antrages auf vollständige Selbstauskunft / Möglicher Datenschutzverstoß“ [#293200]
Datum
12. Februar 2024 16:18
An
Dienststelle Wasserschutzpolizei/Luftsicherheit Wache Ost
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sie brauchen die Mail nicht weiterleiten. Die Organisationsstruktur der Polizei Berlin kennt verschiedene Direktionen, Gliederungen, Referate, Unterabteilungen etc. Die Anfrage richtete sich konkret an die WSP Ost, denn es geht konkret um die (fehlerhafte) Verarbeitung und Weitergabe personenbezogenen Daten im Zuständigkeitsbereich der WSP Wache Ost. Die Anfrage umfasst konkret den Zeitraum von September 2023 (Selbstauskunftsantrag, Art. 15 DSGVO bei der WSP-Ost) bis zur Weiterleitung an des LKA 512 im Dezember 2023. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Nichtbearbeitung eines DSGVO-Antrages auf vollständige Selbstauskunft / Möglicher Datenschutzverstoß“ [#293200]
Datum
17. März 2024 10:14
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/293200/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil sie nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet wurde. Die Frist wurde mittlerweile um 81 Tage überschritten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 293200.pdf - 2023-12-04_1-dir-e-v-wsp-lusi-ost-leit-certificate-1.pem - 2023-12-04_1-dir-e-v-wsp-lusi-ost-leit-public-key-1.asc - 2023-12-04_1-image001.jpg - 2023-12-12_1-dir-e-v-wsp-lusi-ost-leit-certificate-1.pem - 2023-12-12_1-dir-e-v-wsp-lusi-ost-leit-public-key-1.asc - 2023-12-12_1-image001.jpg - 2024-02-12_1-dir-e-v-wsp-lusi-ost-leit-certificate-1.pem - 2024-02-12_1-dir-e-v-wsp-lusi-ost-leit-public-key-1.asc Anfragenr: 293200 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293200/