Nichtbearbeitung eines DSGVO-Antrages auf vollständige Selbstauskunft / Möglicher Datenschutzverstoß
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen, Notizen und Akten ihrer Behörde aus denen hervorgeht, warum der Ihnen vorliegende DSGVO-Antrag auf vollständige Selbstauskunft nicht beantwortet wird, durch wen er in welchem Umfang bis dato bearbeitet wurde und wie die Behörde gegebenenfalls zu der Rechtsauffassung gelangt ist, dass Auskunftsansprüche (generell?) nicht umgesetzt werden müssten. (Akten im Sinne des Berliner IFG sind nach der Legaldefinition in § 3 Abs. 2 alle schriftlich, elektronisch, optisch, akustisch oder auf andere Weise festgehaltenen Gedankenverkörperungen und sonstige Aufzeichnungen, insbesondere Schriftstücke, Dateien, Briefe, Befunde, Fotos, Pläne etc. soweit sie amtlichen Zwecken dienen.)
Um einen datenschutzrechtlichen Verstoß bei der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten auszuschließen, stellte ich Anfang September 2023 bei Ihnen auf Empfehlung der BlnBDI (GeschZ. 52.10075.2) einen vollständigen (Selbst)Auskunftsantrag der über mich bei Ihnen gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antwort verspätet
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Datum23. November 2023
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28. Dezember 2023
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- Betreff
- Nichtbearbeitung eines DSGVO-Antrages auf vollständige Selbstauskunft / Möglicher Datenschutzverstoß [#293200]
- Datum
- 23. November 2023 15:47
- An
- Dienststelle Wasserschutzpolizei/Luftsicherheit Wache Ost
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Betreff
- AW: Nichtbearbeitung eines DSGVO-Antrages auf vollständige Selbstauskunft / Möglicher Datenschutzverstoß [#293200]
- Datum
- 23. November 2023 15:50
- An
- Dienststelle Wasserschutzpolizei/Luftsicherheit Wache Ost
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Dienststelle Wasserschutzpolizei/Luftsicherheit Wache Ost
- Betreff
- Nichtbearbeitung eines DS-GVO-Antrages auf vollständige Selbstauskunft
- Datum
- 4. Dezember 2023 14:09
- Status
- Warte auf Antwort
Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Nichtbearbeitung eines DS-GVO-Antrages auf vollständige (!) Selbstauskunft [#293200]
- Datum
- 4. Dezember 2023 20:25
- An
- Dienststelle Wasserschutzpolizei/Luftsicherheit Wache Ost
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Dienststelle Wasserschutzpolizei/Luftsicherheit Wache Ost
- Betreff
- AW: Aufrechterhaltung Anfrage IFG - [extern] AW: Nichtbearbeitung eines DS-GVO-Antrages auf vollständige (!) Selbstauskunft [#293200]
- Datum
- 12. Dezember 2023 09:13
- Status
- Warte auf Antwort
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- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Nichtbearbeitung eines DSGVO-Antrages auf vollständige Selbstauskunft / Möglicher Datenschutzverstoß“ [#293200]
- Datum
- 12. Dezember 2023 15:46
- An
- Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage „Nichtbearbeitung eines DSGVO-Antrages auf vollständige Selbstauskunft / Möglicher Datenschutzverstoß“ [#293200]
- Datum
- 9. Februar 2024 13:34
- An
- Dienststelle Wasserschutzpolizei/Luftsicherheit Wache Ost
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Dienststelle Wasserschutzpolizei/Luftsicherheit Wache Ost
- Betreff
- AW: [extern] AW: Vermittlung bei Anfrage „Nichtbearbeitung eines DSGVO-Antrages auf vollständige Selbstauskunft / Möglicher Datenschutzverstoß“ [#293200]
- Datum
- 12. Februar 2024 10:43
- Status
- Warte auf Antwort
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- Betreff
- AW: [extern] AW: Vermittlung bei Anfrage „Nichtbearbeitung eines DSGVO-Antrages auf vollständige Selbstauskunft / Möglicher Datenschutzverstoß“ [#293200]
- Datum
- 12. Februar 2024 16:18
- An
- Dienststelle Wasserschutzpolizei/Luftsicherheit Wache Ost
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Nichtbearbeitung eines DSGVO-Antrages auf vollständige Selbstauskunft / Möglicher Datenschutzverstoß“ [#293200]
- Datum
- 17. März 2024 10:14
- An
- Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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