Nutzung der iCloud durch Bremer schulen

Mit Schreiben vom 24.09.2021 teilt die Senatorin mit, dass nach Prüfung durch eine GmbH in Funktion des externen Datenschutzbeauftragten Ihrer Behörde die Nutzung der iCloud des US-amerikanischen Konzerns Apple in gewissen Umfang zur Verarbeitung von personenbeziehbaren Daten von Kindern und Jugendlichen, die der Schulpflicht unterliegen, durch staatliche Schulen zulässig ist:https://www.bildung.bremen.de/sixcms/media.php/13/9692-Mitteilung__296-2021.pdf

Ich bitte um Transparenz / Informationsfreiheit zu:
1) Die Kommunikation mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz als zuständiger Aufsichtsbehörde dazu.
2) Die Datenschutzfolgeabschätzung zur Nutzung der iCloud von Apple durch staatliche Schulen - oder entsprechende Vorlagen für die mutmaßlich verantwortlichen Schulleitungen im sinne der DSGVO.
3) Die Dokumentation für den Verzicht auf eine Datenschutzfolgeabschätzung.
4) Sämtliche amtliche Informationen zu den im oben genannten Schreiben genannten Prüfgesprächen mit Apple.
5) Sämtliche amtlichen Informationen zu den im genannten Schreiben erwähnten Prüfungen des behördlichen Datenschutzbeauftragten (datenschutz nord GmbH)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. März 2022
  • Frist
    22. März 2023
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mit S…
An Senatorin für Kinder und Bildung Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nutzung der iCloud durch Bremer schulen [#243475]
Datum
16. März 2022 09:30
An
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit Schreiben vom 24.09.2021 teilt die Senatorin mit, dass nach Prüfung durch eine GmbH in Funktion des externen Datenschutzbeauftragten Ihrer Behörde die Nutzung der iCloud des US-amerikanischen Konzerns Apple in gewissen Umfang zur Verarbeitung von personenbeziehbaren Daten von Kindern und Jugendlichen, die der Schulpflicht unterliegen, durch staatliche Schulen zulässig ist:https://www.bildung.bremen.de/sixcms/media.php/13/9692-Mitteilung__296-2021.pdf Ich bitte um Transparenz / Informationsfreiheit zu: 1) Die Kommunikation mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz als zuständiger Aufsichtsbehörde dazu. 2) Die Datenschutzfolgeabschätzung zur Nutzung der iCloud von Apple durch staatliche Schulen - oder entsprechende Vorlagen für die mutmaßlich verantwortlichen Schulleitungen im sinne der DSGVO. 3) Die Dokumentation für den Verzicht auf eine Datenschutzfolgeabschätzung. 4) Sämtliche amtliche Informationen zu den im oben genannten Schreiben genannten Prüfgesprächen mit Apple. 5) Sämtliche amtlichen Informationen zu den im genannten Schreiben erwähnten Prüfungen des behördlichen Datenschutzbeauftragten (datenschutz nord GmbH)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243475 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243475/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei Bildung Bremen Sehr geehrte/r Antragsteller/in, Ihr Antrag ist zuständigk…
Von
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei Bildung Bremen
Datum
16. März 2022 09:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, Ihr Antrag ist zuständigkeitshalber an mich weiter geleitet worden. Dies bestätige ich gerne. Da Anfragen auch Kosten auslösen können, bin ich berechtigt, Ihnen diese in Rechnung zu stellen. Für die nach § 10 Absatz 4 des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes möglichen Kosten empfehle ich Ihnen, zunächst unter : https://www.transparenz.bremen.de/vorschrift_detail/bremen2014_tp.c.67772.de zu recherchieren. Ihr Anliegen wird von mir an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet und geprüft. Sobald mir ein Ergebnis vorliegt, werde ich mich mit Ihnen wieder in Verbindung setzen. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei Bildung Bremen [#243475] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informa…
An Senatorin für Kinder und Bildung Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei Bildung Bremen [#243475]
Datum
28. April 2022 21:48
An
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung der iCloud durch Bremer schulen“ vom 16.03.2022 (#243475) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei Bildung Bremen Sehr geehrte/r Antragsteller/in, Ihr Antrag ist zuständigk…
Von
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei Bildung Bremen
Datum
28. April 2022 21:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, Ihr Antrag ist zuständigkeitshalber an mich weiter geleitet worden. Dies bestätige ich gerne. Da Anfragen auch Kosten auslösen können, bin ich berechtigt, Ihnen diese in Rechnung zu stellen. Für die nach § 10 Absatz 4 des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes möglichen Kosten empfehle ich Ihnen, zunächst unter : https://www.transparenz.bremen.de/vorschrift_detail/bremen2014_tp.c.67772.de zu recherchieren. Ihr Anliegen wird von mir an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet und geprüft. Sobald mir ein Ergebnis vorliegt, werde ich mich mit Ihnen wieder in Verbindung setzen. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei Bildung Bremen [#243475] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informa…
An Senatorin für Kinder und Bildung Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei Bildung Bremen [#243475]
Datum
15. Juni 2022 19:26
An
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung der iCloud durch Bremer schulen“ vom 16.03.2022 (#243475) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 57 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich werde mit Ablauf einer Frist von 3 Monaten seit Antragstellung von behördlicher Untätigkeit ausgehen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Nutzung der iCloud durch Bremer schulen“ [#243475]
Datum
15. Juni 2022 19:27
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bremen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/243475/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich bisher keinerlei Bescheid erhalten habe. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 243475.pdf Anfragenr: 243475 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243475/
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei Bildung Bremen Sehr geehrte/r Antragsteller/in, Ihr Antrag ist zuständigk…
Von
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei Bildung Bremen
Datum
15. Juni 2022 19:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, Ihr Antrag ist zuständigkeitshalber an mich weiter geleitet worden. Dies bestätige ich gerne. Da Anfragen auch Kosten auslösen können, bin ich berechtigt, Ihnen diese in Rechnung zu stellen. Für die nach § 10 Absatz 4 des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes möglichen Kosten empfehle ich Ihnen, zunächst unter : https://www.transparenz.bremen.de/vorschrift_detail/bremen2014_tp.c.67772.de zu recherchieren. Ihr Anliegen wird von mir an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet und geprüft. Sobald mir ein Ergebnis vorliegt, werde ich mich mit Ihnen wieder in Verbindung setzen. Mit freundlichem Gruß
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Ihre Anfrage vom 16.03.2022; #243475 Sehr geehrte/r: << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in…
Von
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Betreff
Ihre Anfrage vom 16.03.2022; #243475
Datum
15. Dezember 2022 09:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte/r: << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, ich bitte die verspätete Beantwortung Ihres Antrages vom 16.3.2022 zu entschuldigen. Durch Ihre Anfrage sind Dritte beteiligt. Ich bitte Sie deshalb, Ihren Antrag nach dem Bremischen Informationsfreiheitsgesetzes zu begründen. Des Weiteren möchte ich Sie darauf hinweisen, dass aufgrund Ihres Antrages auf Zugang zu Informationen nach § 7 Abs. 1 BremIFG Gebühren und Auslagen nach § 10 BremIFG für diese Informationen erhoben werden. Schätzungsweise betragen die Gebühren und Auslagen 500 Euro. Da Ihr Antrag etwas komplexer und umfangreicher ist, wird Ihnen zunächst ein Teil der Informationen zugänglich gemacht werden, sofern Sie Ihr Einverständnis zu den in dieser E-Mail geschätzten Kosten signalisieren. Sie wünschten einen elektronischen Zugang zu den Informationen. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 16.03.2022; #243475 [#243475]
Guten Tag, und vielen Dank für Ihre Rückmeldung vom 15.12.2023…
An Senatorin für Kinder und Bildung Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 16.03.2022; #243475 [#243475]
Datum
20. Dezember 2022 18:10
An
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, und vielen Dank für Ihre Rückmeldung vom 15.12.2023. Ich halte meinen Antrag aufrecht, ergänze und begründe ihn wie folgt: 1) Die Frage 1 nehme ich zurück, da hier eine Drittbeteiligung auch nicht mehr erforderlich erscheint. Die Information bzgl. der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit liegt inzwischen (nach dem zeitlich längeren Ausbleiben Ihrer Antwort) vor: "Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wurde durch die Senatorin für Kinder und Bildung hinsichtlich der Nutzung der iCloud an staatlichen Schulen nicht beteiligt. Wir haben daher diesbezüglich keine Kommunikation mit der genannten Behörde geführt.“ Diese Auskunft ist besonders bemerkenswert, als die verantwortlichen Stellen der hier in Frage stehenden Datenverarbeitungen mutmaßlich die Schulleitungen der verarbeitenden Schulen sind. Eine etwaige Zuständigkeit des Datenschutzbeauftragten Ihrer Behörde erschließt sich vordergründig nicht. Hier besteht daher ein Interesse an der Einschätzung Ihres Datenschutzbeauftragten und deren Dokumentation neben der Sache als solcher auch hinsichtlich eben der Frage, inwieweit hier eine Zuständigkeit gegeben ist - nicht zuletzt im Verhältnis zur Aufsichtsbehörde der Landesbeauftragten. Hier möchte ich aber nicht tiefer in die Begründung einsteigen, da Ihr behördlicher Datenschutzbeauftragter mutmaßlich kein Dritter im Sinne des BremIFG sein dürfte. Bestünde hier eine gegenläufige Auffassung, bitte ich um entsprechende Beratung, um meinen Antrag entsprechend konkretisieren zu können. 2) Hinsichtlich der verbleibenden, erkennbaren Beteiligung Dritter in Frage 4 begründe ich diese damit, dass sich ein öffentliches Interesse daraus ergibt, dass in allen anderen mir bekannten Bundesländern der Einsatz der iCloud der US-amerikanischen Firma Apple als unzulässig für die Verarbeitung personenbeziehbarer Daten von Kindern zumal im Rahmen der gesetzlichen Schulpflicht betrachtet zu werden scheint. Wenn Sie in Bremen hier zu konkreten (und so ist es Ihrem benannten Schreiben zu entnehmen) Vereinbarungen, Absprachen oder Auskünften und darauf fussenden Beurteilungen Ihrer Behörde gelangt sein sollten, die geeignet sind, den Datentransfer in den US-amerikanischen Rechtsraum und die Sicherstellung der notwendigen Transparenz über die Verarbeitung personenbezogener Daten aus der Auftragsverarbeitung gegenüber schulpflichtigen Kindern und deren Eltern als auch der betroffenen Lehrkräfte bei der Nutzung der genannten Cloud-Lösung zu garantieren und zu regeln, ist das von öffentlichem und allgemeinem Interesse für eine breite Gruppe Betroffener und Interessierter (auch über Ihr Bundesland hinaus). Mutmaßlich hat Ihre Behörde diesbezügliche (vertragliche) Vereinbarungen getroffen, da nach vorliegender Kenntnis die einzelnen Schulen in Bremen als mutmaßliche Verantwortliche der Datenverarbeitung keine einzelnen, separaten Verträge mit dem Konzern geschlossen haben. Auch dieses Modell der datenschutzrechtlichen Ausgestaltung, die offensichtlich einzigartig in Bremen zu sein scheint, ist daher von Interesse. Zur weiteren Beurteilung und auch Einschätzung für eine Vielzahl weiterer Schulen sind die Informationen von besonderem Interesse. Es ist daher von besonderem, begründeten Interesse, die angefragten Informationen von Ihnen zu erhalten. Ergänzt sei begründend an dieser Stelle, dass es hinsichtlich der Drittbeteiligung auch nicht unwesentlich darum geht, in Erfahrung zu bringen, ob und wie transparent Ihre Behörde und der beteiligte Konzern mit der beschriebenen, offenkundig besonderen Situation mit Blick auf staatliche Schulen im beträchtlichen Umfang und einer großen Gruppe Betroffener mit besonderem Schutzcharakter umgeht. Auch die Erkenntnis, dass oder ob derartige Informationen, Verträge, Absprachen oder ähnliches seitens Ihrer Behörde oder des Konzerns geheim zu halten seien, ist von öffentlichen Interesse. Dies ist letztlich für die "demokratische Meinungs- und Willensbildung besonders wichtig. Dadurch, dass Anspruch auf Zugang zu diesen Informationen (durchgesetzt wird), wird staatliches Handeln öffentlich, transparenter und damit auch kontrollierbarer.“ (https://www.informationsfreiheit.bremen.de/informationsfreiheit/faq-haeufige-fragen-1460) Hier steht im Zusammenspiel einer staatlichen, auskunftspflichtigen Stelle und einem US-amerikanischen Konzern letzteres in Frage. Den von Ihnen im Rahmen der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz als maximal zu betrachtenden Kostenrahmen nehme ich zur Kenntnis und halte meine Antrag aufrecht. Dies unter dem Vorbehalt der Prüfung der abschließend Ihrerseits geltend gemachten Kosten vor dem Hintergrund der erteilten Auskunft. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 243475 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243475/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Bescheid - Nutzung der iCloud durch Bremer Schulen [#243475] Sehr << Antragsteller:in >> als Anlage ü…
Von
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Betreff
Bescheid - Nutzung der iCloud durch Bremer Schulen [#243475]
Datum
15. März 2023 10:16
Status
Anfrage abgeschlossen
62,1 KB
198,4 KB
123,7 KB
102,3 KB
116,3 KB
105,7 KB
304,1 KB
25,4 KB
211,8 KB
126,9 KB
26,3 KB
26,6 KB
53,4 KB
62,8 KB
197,6 KB
84,5 KB
81,8 KB
223,1 KB
82,5 KB
102,8 KB
33,4 KB
20,3 KB
45,9 KB
Sehr << Antragsteller:in >> als Anlage übersende ich Ihnen den Bescheid mitsamt Anlagen zu Ihrer Anfrage mit der Nummer 243475 der Website fragdenstaat.de, betreffend der Nutzung der iCloud durch Bremer Schulen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Bescheid. Wie von Ihnen gewünscht, erfolgt die Übermittlung ausschließlich per E-Mail. Sollten Sie zusätzlich eine postalische Übersendung wünschen, teilen Sie mir dies gerne mit. Zur leichteren Verwendung füge ich die im Bescheid aufgeführten Links in diese E-Mail mit ein: https://www.apple.com/legal/enterprise/datatransfer/ Apple im Bildungsbereich Überblick Datenschutz und Privatsphäre für Schulen<https://www.apple.com/de/education/docs/Data_and_Privacy_Overview_for_Schools.pdf> https://www.apple.com/de/legal/sla/ Mit freundlichen Grüßen

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