Schulungsinhalte für Neuzugänge in der Verkehrsüberwachung - Material zu GAV

In der Anfrage „Schulungsinhalte für Neuzugänge in der Verkehrsüberwachung” (https://fragdenstaat.de/anfrage/schulungsinhalte-fuer-neuzugaenge-in-der-verkehrsueberwachung/#nachricht-734613) haben Sie den Lehrplan zur Schulung für das Berufsbild „Verkehrsüberwachung“ bereitgestellt. In jener Datei ist der Punkt „Geschäftsanweisung der Verkehrsüberwachung inkl. Bürgerservice “ mit der Abkürzung „GAV“ aufgeführt.
Bitte senden Sie mir sämtliches Material aus der Schulung zu obigen Punkt zu. Ich bitte Sie, elektronisch zu antworten und etwaige große Inhalte, wie z.B. Videos, unter dem unten angeführten Link hochzuladen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. November 2022
  • Frist
    17. Dezember 2022
  • Ein:e Follower:in
Thorsten Jakoby
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ordnungsamt Stadt Düsseldorf Details
Von
Thorsten Jakoby
Betreff
Schulungsinhalte für Neuzugänge in der Verkehrsüberwachung - Material zu GAV [#263309]
Datum
15. November 2022 17:18
An
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Anfrage „Schulungsinhalte für Neuzugänge in der Verkehrsüberwachung” (https://fragdenstaat.de/anfrage/schulungsinhalte-fuer-neuzugaenge-in-der-verkehrsueberwachung/#nachricht-734613) haben Sie den Lehrplan zur Schulung für das Berufsbild „Verkehrsüberwachung“ bereitgestellt. In jener Datei ist der Punkt „Geschäftsanweisung der Verkehrsüberwachung inkl. Bürgerservice “ mit der Abkürzung „GAV“ aufgeführt. Bitte senden Sie mir sämtliches Material aus der Schulung zu obigen Punkt zu. Ich bitte Sie, elektronisch zu antworten und etwaige große Inhalte, wie z.B. Videos, unter dem unten angeführten Link hochzuladen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thorsten Jakoby Anfragenr: 263309 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263309/ Postanschrift Thorsten Jakoby << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thorsten Jakoby
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Sehr geehrte Absenderin, sehr geehrter Absender, Ihre Mail ist bei uns eingegangen. Sie wird zur Bearbeitung an d…
Von
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Betreff
Ihre Mail: Schulungsinhalte für Neuzugänge in der Verkehrsüberwachung - Material zu GAV [#263309]
Datum
15. November 2022 17:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Absenderin, sehr geehrter Absender, Ihre Mail ist bei uns eingegangen. Sie wird zur Bearbeitung an die zuständige Mitarbeiterin bzw. den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet. Sofern erforderlich, erhalten Sie von dort in Kürze eine Rückmeldung. Für Auskünfte nach dem Infektionsschutzgesetz wenden Sie sich bitte an das Bürgertelefon des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Tel.: 0211 - 9119 1001 Wichtiger Hinweis: Bitte haben Sie Verständnis, dass am Bürgertelefon keine medizinische Beratung stattfinden kann. Erreichbarkeit: montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Achtung: Aufgrund einer ernst zu nehmenden Bedrohungslage durch Schadsoftware können derzeit nur Dateianhänge in folgenden Dateiformaten übrtragen und bearbeitet werden: Text- oder unverschlüsseltes PDF-Format, Bilder (Formate: PNG, JPG, GIF, BMP) und Dokumente in Office-Formaten (DOCX, XLSX und PPTX, sofern diese Dateien keine Makros oder unerlaubte eingebettete Objekte enthalten) Alle anderen Dateiformate, auch alte Office-Dokumente (DOC, XLS, PPT), werden gelöscht und können nicht bearbeitet werden! Sollten Sie Ihrer E-Mail einen Anhang beigefügt haben, der nicht den genannten Dateiformaten entspricht wurde dieser gelöscht und wird nicht bearbeitet! Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Antrag auf Übersendung von Unterlagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, Anfragenummer 263309 Ablehungsbescheid
Von
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Übersendung von Unterlagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, Anfragenummer 263309 Ablehungsbescheid
Datum
12. Dezember 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,8 MB
Thorsten Jakoby
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schriftliche Antwort. In Ihrem Schreiben haben Sie mehrere Ar…
An Ordnungsamt Stadt Düsseldorf Details
Von
Thorsten Jakoby
Betreff
AW: Ihre Mail: Schulungsinhalte für Neuzugänge in der Verkehrsüberwachung - Material zu GAV [#263309]
Datum
29. Dezember 2022 18:04
An
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schriftliche Antwort. In Ihrem Schreiben haben Sie mehrere Argumente aufgeführt, u.a. verweisen Sie auf § 6 Buchstabe a IFG NRW, welches auf den Erhalt der öffentlichen Ordnung Bezug nimmt. Eine inhaltlich gleiche Anfrage an die Stadt Münster, welche auch dem IFG NRW unterliegt, wurde bereits positiv beantwortet und hat die Ordnung der Stadt Münster nicht gefährdet (https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-nach-der-gesamten-internen-dienstanweisung/ und https://fragdenstaat.de/dokumente/9354-arbeitsanweisungendeskommunalenordnungsdienstesgeschwrzt-ocr/ ). Es ist daher schwer nachzuvollziehen, wie Sie zu dieser Einschätzung kommen. Analog verhält es sich mit der Einstufung des Dokuments für den internen Dienstgebrauch, da dies allein keinen Grund darstellt eine IFG Anfrage abzulehnen. Weiterhin sprechen Sie in der Ablehnung von einer Veröffentlichung, jedoch ist das Beantworten einer IFG Anfrage nicht mit einer Veröffentlichung gleichzusetzen, wie man z.B. hier sehen kann: https://fragdenstaat.de/anfrage/sicherheitsaudits-des-projekts-sichere-implementierung-einer-allgemeinen-kryptobibliothek-1001/ . Ich freue mich sehr auf eine baldige Rückmeldung Mit freundlichen Grüßen und einen guten Rutsch, Thorsten Jakoby Anfragenr: 263309 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263309/ Postanschrift Thorsten Jakoby << Adresse entfernt >>
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Sehr geehrte Absenderin, sehr geehrter Absender, Ihre Mail ist bei uns eingegangen. Sie wird zur Bearbeitung an d…
Von
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Betreff
Ihre Mail: AW: Ihre Mail: Schulungsinhalte für Neuzugänge in der Verkehrsüberwachung - Material zu GAV [#263309]
Datum
29. Dezember 2022 18:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Absenderin, sehr geehrter Absender, Ihre Mail ist bei uns eingegangen. Sie wird zur Bearbeitung an die zuständige Mitarbeiterin bzw. den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet. Sofern erforderlich, erhalten Sie von dort in Kürze eine Rückmeldung. Für Auskünfte nach dem Infektionsschutzgesetz wenden Sie sich bitte an das Bürgertelefon des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Tel.: 0211 - 9119 1001 Wichtiger Hinweis: Bitte haben Sie Verständnis, dass am Bürgertelefon keine medizinische Beratung stattfinden kann. Erreichbarkeit: montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Achtung: Aufgrund einer ernst zu nehmenden Bedrohungslage durch Schadsoftware können derzeit nur Dateianhänge in folgenden Dateiformaten übrtragen und bearbeitet werden: Text- oder unverschlüsseltes PDF-Format, Bilder (Formate: PNG, JPG, GIF, BMP) und Dokumente in Office-Formaten (DOCX, XLSX und PPTX, sofern diese Dateien keine Makros oder unerlaubte eingebettete Objekte enthalten) Alle anderen Dateiformate, auch alte Office-Dokumente (DOC, XLS, PPT), werden gelöscht und können nicht bearbeitet werden! Sollten Sie Ihrer E-Mail einen Anhang beigefügt haben, der nicht den genannten Dateiformaten entspricht wurde dieser gelöscht und wird nicht bearbeitet! Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Jakoby
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Thorsten Jakoby
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Schulungsinhalte für Neuzugänge in der Verkehrsüberwachung - Material zu GAV“ [#263309]
Datum
31. März 2023 19:20
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Ich bin [geschwärzt], die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil es mildere Mittel gibt, als die Herausgabe komplett zu verweigern. In der Argumentation (12.12.2022; https://fragdenstaat.de/anfrage/schulungsinhalte-fuer-neuzugaenge-in-der-verkehrsueberwachung-material-zu-gav/787614/anhang/brief_geschwaerzt.pdf ) der Behörde wird u.a. auf § 6 Buchstabe a IFG NRW verwiesen, welches auf den Erhalt der öffentlichen Ordnung Bezug nimmt. Eine inhaltlich gleiche Anfrage an die Stadt Münster, welche auch dem IFG NRW unterliegt, wurde bereits positiv beantwortet und hat die Ordnung der Stadt Münster nicht gefährdet (https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-nach-der-gesamten-internen-dienstanweisung/ und https://fragdenstaat.de/dokumente/9354-arbeitsanweisungendeskommunalenordnungsdienstesgeschwrzt-ocr/ ). Es ist daher schwer nachzuvollziehen, wie Sie zu dieser Einschätzung kommen. Analog verhält es sich mit der Einstufung des Dokuments für den internen Dienstgebrauch, da dies allein keinen Grund darstellt eine IFG Anfrage abzulehnen. Weiterhin sprechen Sie in der Ablehnung von einer Veröffentlichung, jedoch ist das Beantworten einer IFG Anfrage nicht mit einer Veröffentlichung gleichzusetzen, wie man z.B. hier sehen kann: https://fragdenstaat.de/anfrage/sicherheitsaudits-des-projekts-sichere-implementierung-einer-allgemeinen-kryptobibliothek-1001/ Zusätzlich zu dieser Anfrage gab es bereits in der Vergangenheit inhaltlich verwandte Anfragen: 1. Dienstanweisungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs (https://fragdenstaat.de/anfrage/dienstanweisungen-zur-uberwachung-des-ruhenden-verkehrs/ ) (27. Dezember 2020) 2. Anfrage nach der gesamten internen Dienstanweisung (https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-nach-der-gesamten-internen-dienstanweisung-1/ ) (8. April 2021) 3. Dienstanweisungen zur Überwachungs des öffentlichen Raums (https://fragdenstaat.de/anfrage/dienstanweisungen-zur-uberwachungs-des-offentlichen-raums/ ) (6. August 2021) darunter zwei von mir. Allen Antworten der Behörde ist gemein, dass es keine internen Dienstanweisungen gäbe. Jedoch steht bereits im Jahr 2020 im Inhaltsverzeichnis zur Schulung für Neuzugänge das Kapitel „Geschäftsanweisung der Verkehrsüberwachung inkl. Bürgerservice“ (Anfrage: https://fragdenstaat.de/anfrage/schulungsinhalte-fuer-neuzugaenge-in-der-verkehrsueberwachung-stand-2020/ ; Dokument: https://fragdenstaat.de/anfrage/schulungsinhalte-fuer-neuzugaenge-in-der-verkehrsueberwachung/739360/anhang/lehrplan.pdf ). Augenscheinlich bestanden bereits 2020 Dokumente zu Dienstanweisungen/Geschäftsanweisungen. Können Sie mir bitte helfen diesen Konflikt aufzulösen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Jakoby Anhänge: - 263309.pdf Die folgenden Anhänge konnten wegen ihrer Größe nicht per Mail versendet werden. Sie können sie auf der Anfrageseite finden: - 2022-12-12_1-duesseldorf-ordnungsamt-ablehnung-gav.png Anfragenr: 263309 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
16. Mai 2023 09:22
Status
Anfrage abgeschlossen

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Thorsten Jakoby
AW: Mein AZ: 209.2.3.2.3-2349/23 Antrag auf Informationszugang; hier: Schulungsinhalte für Neuzugänge in der Verke…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Thorsten Jakoby
Betreff
AW: Mein AZ: 209.2.3.2.3-2349/23 Antrag auf Informationszugang; hier: Schulungsinhalte für Neuzugänge in der Verkehrsüberwachung [#263309]
Datum
30. Juli 2023 21:19
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Übernahme meines Anliegens. Ihr Auskunftsersuchen vom 18.4.2023 hat nun auch die drei Monate Frist überschritten. Können Sie mir bitte den aktuellen Sachstand schildern? Hat das Ordnungsamt Düsseldorf schon überhaupt mit einer nicht automatisierten Email an Sie geantwortet? Mit freundlichen Grüßen, Thorsten Jakoby
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Thorsten Jakoby
AW: Mein AZ: 209.2.3.2.3-2349/23 Antrag auf Informationszugang; hier: Schulungsinhalte für Neuzugänge in der Verke…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Thorsten Jakoby
Betreff
AW: Mein AZ: 209.2.3.2.3-2349/23 Antrag auf Informationszugang; hier: Schulungsinhalte für Neuzugänge in der Verkehrsüberwachung [#263309]
Datum
9. August 2023 00:40
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, viele Dank für Ihre Rückmeldung. Der Bescheid wurde von [geschwärzt] bearbeitet. [geschwärzt] kann telefonisch unter der [geschwärzt], per Fax [geschwärzt] und per Email unter [geschwärzt] erreicht werden. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Jakoby Anfragenr: 263309 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Thorsten Jakoby [geschwärzt], [geschwärzt]

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Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Anfragenr: 263309 Schulungsinhalte für Neuzugänge in der Verkehrsüberwachung - Stand 2020 [#267004] Sehr geehrter …
Von
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Betreff
Anfragenr: 263309 Schulungsinhalte für Neuzugänge in der Verkehrsüberwachung - Stand 2020 [#267004]
Datum
9. August 2023 10:10
Status
Sehr geehrter Herr Jacoby, anhängend finden Sie die Geschäftsanweisung der Verkehrsüberwachung (GAV) zur Kenntnis. Ich weise darauf hin, dass diese ausschließlich für den internen Gebrauch bestimmt ist und keine Rechtswirkung nach Außen entfaltet. Die Geschäftsanweisung wurde zuletzt im Jahr 2013 überarbeitet. Und enthält z.T. veraltete und nicht mehr angewendete Passagen. Aus diesem Grund findet diese lediglich im Rahmen der Schulung neuer Dienstkräfte auszugsweise Anwendung. Eine Erneuerung wird aktuell geprüft. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß

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