Siemens AG, F80

1. Wie viele Lebensmittelbetriebe gibt es auf dem Anwesen der Fa. Siemens an der Adresse Frauenauracher Straße 80, 91056 Erlangen und wer ist der Inhaber der Lebensmittelbetriebe? Meines Wissens gibt es auf dem Anwesen mindestens 2 Lebensmittelbetriebe, die aber vermutlich nicht von der Siemens AG selbst betrieben werden, sondern von einer Tochtergesellschaft oder einem externen Dienstleister.

2. Wann haben in diesen Betrieben jeweils die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden?

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. Juni 2019
  • Frist
    26. Juli 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Siemens AG, F80 [#152132]
Datum
22. Juni 2019 22:48
An
Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wie viele Lebensmittelbetriebe gibt es auf dem Anwesen der Fa. Siemens an der Adresse Frauenauracher Straße 80, 91056 Erlangen und wer ist der Inhaber der Lebensmittelbetriebe? Meines Wissens gibt es auf dem Anwesen mindestens 2 Lebensmittelbetriebe, die aber vermutlich nicht von der Siemens AG selbst betrieben werden, sondern von einer Tochtergesellschaft oder einem externen Dienstleister. 2. Wann haben in diesen Betrieben jeweils die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden? 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung)
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 22.06.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihrem Antrag auf In…
Von
Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung)
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 22.06.2019
Datum
21. Oktober 2019 10:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihrem Antrag auf Informationsgewährung bezüglich des Betriebes Siemens AG GS SRE R&S, Frauenauracher Str. 80, 91056 Erlangen kann leider nicht stattgegeben werden. Bei den beiden letzten Betriebskontrollen wurden keine nicht zulässigen Abweichungen festgestellt. Die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Verbraucherinformationsgesetz-VIG liegen somit nicht vor. Mit freundlichen Grüßen