§ 145 TKG - Netzinfrastruktur von Gebäuden - Abs. 7 "zuständigen Behörden"

Welche Behörden sind gemäß § 145 Telekommunikationsgesetz Abs. 7 zuständig dafür, sicherzustellen, das bei neu errichteten Gebäuden, die über Anschlüsse für Endnutzer von Telekommunikationsdiensten verfügen sollen, sind gebäudeintern bis zu den Netzabschlusspunkten mit geeigneten passiven Netzinfrastrukturen für Netze mit sehr hoher Kapazität sowie einem Zugangspunkt zu diesen passiven gebäudeinternen Netzkomponenten ausgestattet werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. März 2023
  • Frist
    26. April 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Behörden sind gemäß § 145 Tele…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
§ 145 TKG - Netzinfrastruktur von Gebäuden - Abs. 7 "zuständigen Behörden" [#273983]
Datum
24. März 2023 16:41
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Behörden sind gemäß § 145 Telekommunikationsgesetz Abs. 7 zuständig dafür, sicherzustellen, das bei neu errichteten Gebäuden, die über Anschlüsse für Endnutzer von Telekommunikationsdiensten verfügen sollen, sind gebäudeintern bis zu den Netzabschlusspunkten mit geeigneten passiven Netzinfrastrukturen für Netze mit sehr hoher Kapazität sowie einem Zugangspunkt zu diesen passiven gebäudeinternen Netzkomponenten ausgestattet werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273983 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273983/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Ich möchte noch mal an meine Anfrage erinnern. Als das Ministerium, welches für das Gesetz verantwortl…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: § 145 TKG - Netzinfrastruktur von Gebäuden - Abs. 7 "zuständigen Behörden" [#273983]
Datum
19. April 2023 05:36
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ich möchte noch mal an meine Anfrage erinnern. Als das Ministerium, welches für das Gesetz verantwortlich ist, sollten Sie doch eine schnelle und einfache Antwort auf die Frage haben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273983 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273983/
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Ihre Anfrage vom 24. März 2023 Sehr << Antragsteller:in >> anliegend erhalten Sie unser Schreiben vom…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Ihre Anfrage vom 24. März 2023
Datum
19. April 2023 18:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anliegend erhalten Sie unser Schreiben vom heutigen Tag. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre Anfrage vom 24. März 2023 [#273983] Sehr << Anrede >> danke für die Antwort. Bei den Länder…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 24. März 2023 [#273983]
Datum
3. Mai 2023 14:05
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für die Antwort. Bei den Ländern scheint allerdings noch nicht angekommen zu sein, dass diese hierfür zuständig sind. Die entsprechenden Bauaufsichten erklären sich allesamt für nicht zuständig und sehen die Zuständigkeit teilweise bei der Bundesnetzagentur. Hier dürfte es entsprechenden Handlungsbedarf geben. Die Ausgestaltung der passiven Netzinfrastruktur von betroffenen Gebäuden dürfte aktuell nur in Ausnahmefällen den Anforderungen des TKG genügen. Könnten Sie die Länder daher bitte explizit auf Ihre Pflichten gemäß § 145 Abs. 7 TKG hinweist, damit diese die entsprechenden Landesbauordnungen entsprechend anpassen. Hier finden Sie einige Antworten aus verschiedenen Bundesländern von denen bereits eine Antwort vorliegt: Frankfurt am Main (Hessen): https://fragdenstaat.de/anfrage/ss-145-tkg-netzinfrastruktur-von-gebaeuden-vorgaben/ Darmstadt (Hessen): https://fragdenstaat.de/anfrage/ss-145-tkg-netzinfrastruktur-von-gebaeuden/ Berlin: https://fragdenstaat.de/anfrage/ss-145-tkg-netzinfrastruktur-von-gebaeuden-in-berlin/ Saarbrücken (Saarland): https://fragdenstaat.de/anfrage/ss-145-tkg-netzinfrastruktur-von-gebaeuden-in-saarbruecken/ München (Bayern): https://fragdenstaat.de/anfrage/ss-145-tkg-netzinfrastruktur-von-gebaeuden-in-muenchen/ Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273983 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273983/