Unterlagen bezüglich einer 24 stündigen Frist zur Auskunft gegenüber Gesundheitsamt
- Anfrage an:
- Technische Hochschule Wildau (FH)
- Verwendete Gesetze:
- Status dieser Anfrage:
- Anfrage wurde zurückgezogen
- Kosten dieser Information:
- 50,00 Euro
- Zusammenfassung der Anfrage
Auf Ihrer Webseite bezüglich der nur für die TH Wildau entwickelten digitalen Kontaktnachverfolgung sind die u.A. folgenden Informationen enthalten:
„Für den Fall, dass sich ein Covid-19-Patient/eine Covid-19-Patientin in den Räumlichkeiten der TH Wildau aufgehalten hat, muss die TH Wildau in der Lage sein, auf Anfrage des zuständigen Gesundheitsamtes innerhalb von 24 Stunden eine Liste mit allen Kontaktpersonen zur Verfügung zu stellen.Um dieser Anfrage gerecht zu werden, hat sich der Krisenstab der TH Wildau für die digitale Kontakterfassung entschieden. Dies ist ein sicherer, effizienter und papierloser Weg, der Umgangsverordnung gerecht zu werden.“
Meinen Recherchen beim Rechtsamt des Landkreises Dahme-Spreewald nach, gibt es jedoch eine solche (oder irgendeine andere) Frist, in der Daten nach Anforderung durch das Gesundheitsamt an dieses übermittelt werden müssen, nicht.
Bitte übermitteln Sie mir die Ihnen vorliegenden Informationen, aus denen die von Ihnen genannten Übermittlungsfrist von 24 Stunden hervorgeht.
Ebenso bitte ich um die den Personalvertretungen übermittelten Informationen, auf deren Basis diese ihre Zustimmungen erteilten. Und letztlich auch die erwähnte schriftlichen Zustimmungen.
Weiterhin die Ihnen vorliegenden Informationen des Gesundheitsamtes (oder anderer Behörden), bezüglich des Ablaufes des Prozesses, wenn das Gesundheitsamt Kontakte anfragt (z.B Datenformate, Austauschkanäle, Verifizierung usw..). Diese müssen ja Basis des Anforderungskataloges der Entwicklung der digitalen Kontaktverfolgung gewesen sein.
Korrespondenz
-
Frist – 07.04.2021
- 21. Nov 2020
- Jan 2021
- Feb 2021
- Mär 2021
- 07. Apr 2021
- Von
- Marcel Langner (Besorgter Bürger)
- Betreff
- Unterlagen bezüglich einer 24 stündigen Frist zur Auskunft gegenüber Gesundheitsamt [#204171]
- Datum
- 21. November 2020 19:41
- An
- Technische Hochschule Wildau (FH)
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Technische Hochschule Wildau (FH) per Briefpost
- Betreff
- Datum
- 28. November 2020
- Status
- Warte auf Antwort
Anhänge
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- Von
- Marcel Langner (Besorgter Bürger)
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Unterlagen bezüglich einer 24 stündigen Frist zur Auskunft gegenüber Gesundheitsamt“ [#204171] [#204171]
- Datum
- 28. November 2020 17:00
- An
- Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
- Betreff
- Ihr Antrag auf Informationszugang bei der TH Wildau vom 21. 11.20, # 204171
- Datum
- 2. Dezember 2020 15:35
- Status
- Warte auf Antwort
Anhänge
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- Von
- Marcel Langner (Besorgter Bürger)
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Unterlagen bezüglich einer 24 stündigen Frist zur Auskunft gegenüber Gesundheitsamt“ [#204171] [#204171]
- Datum
- 3. März 2021 23:37
- An
- Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
- Betreff
- Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Technischen Hochschule Wildau v 21.11.20, # 204171
- Datum
- 9. März 2021 14:30
- Status
- Warte auf Antwort
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- Anfragesteller/in Am 9. März 2021 20:54:
-
Hier geht es mit einer deutlich reduzierten Anfrage weiter: https://fragdenstaat.de/a/214734