Vertrag Emil - Frommel - Haus

Anfrage an: Gemeinde Pfinztal

Bitte senden Sie mir die vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Gemeinde Pfinztal und dem Träger des Emil - Frommel - Hauses.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Juli 2021
  • Frist
    11. August 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden Sie mir die…
An Gemeinde Pfinztal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertrag Emil - Frommel - Haus [#224604]
Datum
8. Juli 2021 22:09
An
Gemeinde Pfinztal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir die vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Gemeinde Pfinztal und dem Träger des Emil - Frommel - Hauses.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224604 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224604/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrag Emil - Frommel - Haus“ vom 08.07.2021 …
An Gemeinde Pfinztal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vertrag Emil - Frommel - Haus [#224604]
Datum
24. September 2021 22:23
An
Gemeinde Pfinztal
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrag Emil - Frommel - Haus“ vom 08.07.2021 (#224604) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 45 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224604 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224604/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Gemeinde Pfinztal
Sehr Antragsteller/in wir haben Ihnen zu Ihrer Anfrage am 06.08.2021 geantwortet. Wir fügen Ihnen unsere Antwort…
Von
Gemeinde Pfinztal
Betreff
AW: Vertrag Emil - Frommel - Haus [#224604]
Datum
26. September 2021 11:12
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
AntwortzurIFGAnfrageEmilFrommelHaus2.eml
1,0 MB
image001.jpg
47,8 KB


Sehr Antragsteller/in wir haben Ihnen zu Ihrer Anfrage am 06.08.2021 geantwortet. Wir fügen Ihnen unsere Antwort nochmals bei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, nein. Dabei handelte es sich um eine andere Anfrage. In dieser geht es nur um den…
An Gemeinde Pfinztal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vertrag Emil - Frommel - Haus [#224604]
Datum
26. September 2021 20:32
An
Gemeinde Pfinztal
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, nein. Dabei handelte es sich um eine andere Anfrage. In dieser geht es nur um den Vertrag zwischen dem Träger des Emil Frommel Hauses und der Gemeinde Pfinztal. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224604 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224604/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Gemeinde Pfinztal
Sehr Antragsteller/in über diese Anfrage wissen wir nichts. Diese ist bei uns bisher nicht eingegangen. Bitte sen…
Von
Gemeinde Pfinztal
Betreff
AW: Vertrag Emil - Frommel - Haus [#224604]
Datum
26. September 2021 22:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in über diese Anfrage wissen wir nichts. Diese ist bei uns bisher nicht eingegangen. Bitte senden Sie uns diese erneut zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Im Folgenden noch einmal der Text der Anfrage: Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bit…
An Gemeinde Pfinztal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vertrag Emil - Frommel - Haus [#224604]
Datum
26. September 2021 23:17
An
Gemeinde Pfinztal
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Im Folgenden noch einmal der Text der Anfrage: Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden Sie mir die vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Gemeinde Pfinztal und dem Träger des Emil - Frommel - Hauses. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 224604 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224604/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Gemeinde Pfinztal
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Wir müssen prüfen, ob die von Ihne…
Von
Gemeinde Pfinztal
Betreff
Eingangsbestätigung - Anfrage nach LIFG - Vertrag Emil - Frommel - Haus [#224604]
Datum
28. September 2021 15:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Wir müssen prüfen, ob die von Ihnen begehrten Informationen überhaupt in unserem Hause vorliegen sowie, ob diese gem. dem LIFG zugänglich gemacht werden können. Sofern sich herausstellen sollte, dass die Informationsbereitstellung aufgrund Umfang und Komplexität sehr aufwendig ist, behalten wir uns vor, die Frist zur Bereitstellung auf drei Monate, bis zum 27.12.2021 zu verlängern. Zu evtl. Kosten und Gebühren werden wir Sie nach Erhebung des Sachverhaltes informieren. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, da die gesetzliche Frist zur Antwort bereits abgelaufen ist und die Anfrage keinen…
An Gemeinde Pfinztal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung - Anfrage nach LIFG - Vertrag Emil - Frommel - Haus [#224604]
Datum
28. September 2021 22:16
An
Gemeinde Pfinztal
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, da die gesetzliche Frist zur Antwort bereits abgelaufen ist und die Anfrage keinen großen Umfang hat, ist eine weitere Fristverlängerung um 3 Monate nicht akzeptabel. Es sollte kein Problem sein Herrn Sturm zu bitten den Vertrag zeitnah heraus zu suchen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224604 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224604/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Gemeinde Pfinztal
Sehr Antragsteller/in da Ihre erste Anfrage nicht bei uns eingegangen ist, zählt der Tag des tatsächlichen Eingan…
Von
Gemeinde Pfinztal
Betreff
AW: Eingangsbestätigung - Anfrage nach LIFG - Vertrag Emil - Frommel - Haus [#224604]
Datum
29. September 2021 11:55
Status
Sehr Antragsteller/in da Ihre erste Anfrage nicht bei uns eingegangen ist, zählt der Tag des tatsächlichen Eingangs. Desweiteren müssen wir die Gelegenheit haben, Ihr Anliegen auf rechtmäßigkeit zu prüfen. Nicht alle Unterlagen dürfen auch tatsächlich herausgegeben werden - sofern sie überhaupt vorliegen. Wir bitten daher um Ihre Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Gemeinde Pfinztal
Sehr Antragsteller/in wir sind derzeit in der Prüfung Ihres Anliegens. Da sich Ihre Anfrage auf eine Vertragsbezi…
Von
Gemeinde Pfinztal
Betreff
Zwischenstand - Anfrage nach LIFG - Vertrag Emil - Frommel - Haus [#224604]
Datum
22. Oktober 2021 08:54
Status
Sehr Antragsteller/in wir sind derzeit in der Prüfung Ihres Anliegens. Da sich Ihre Anfrage auf eine Vertragsbeziehung bezieht, sind wir gezwungen vor der Herausgabe der Unterlagen den Vertragspartner anzuhören, ob dieser ggf. ein Schutzwürdiges Interesse an der Angelegenheit geltend macht. Aus diesem Grund verlängern wir die Frist gemäß § 7 Abs. 7 S. 2 Alt. 2 LIFG, da eine betroffene Person nach § 8 LIFG zu beteiligen ist, bevor die Information herausgegeben wird. Sofern Anhalts-punkte dafür vorliegen, dass eine betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann, hat die informationspflichtige Stelle ihr schriftlich oder elektronisch Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Erteilung ihrer Einwilligung in den Informationszuang zu geben (§ 8 Abs. 1 S. 1 LIFG). Daher verlängern wir die Frist zu Ihrem Antrag um zwei weitere Monate. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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