Wirksamkeit von Vermittlungsvorschlägen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte mir gerne einen Eindruck darüber verschaffen, inwieweit das Instrument der Vermittlungsvorschläge unter den gegenwärtigen regionalen Arbeitsmarktbedingungen dazu geeignet ist, einem Arbeitssuchenden ein Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln.
Daher bitte ich um Übersendung einer Statistik, aus der hervorgeht, wie viele der im Bereich aller Bezirksstellen des Jobcenters Kreis Recklinghausen in den letzten drei Jahren ausgegebenen Vermittlungsvorschläge tatsächlich zu einer Einstellung geführt haben.
Sollte die Zusammenführung einer solchen Statistik nur unter unverhältnismäßigem Aufwand möglich sein, so würde mir auch eine entsprechende Statistik für den Bereich des Jobcenters Stadt Recklinghausen genügen (ebenfalls über den Zeitraum der vergangenen drei Jahre hinweg).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).
Nach § 5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW beantrage ich eine Antwort in elektronischer Form (per E-Mail) – möglichst in der Form von PDF-Dateien.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und beantrage, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats zugänglich zu machen.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere aufgrund des Umstands, dass die Informationen in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, beantrage ich nach § 2 Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) von der Erhebung von Gebühren und Auslagen abzusehen.
Sollte mein Informationsbegehren Ihres Erachtens dennoch gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum6. September 2017
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10. Oktober 2017
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