Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Kreis Heinsberg

- die aktuelle Zielvereinbarung des Jobcenters mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Bundesland (vgl. http://www.sgb2.info/DE/Service/Zielvereinbarungen/zielvereinbarungen.html)

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Oktober 2016
  • Frist
    22. November 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

Mara Mendes
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die aktuelle Z…
An Jobcenter Kreis Heinsberg Details
Von
Mara Mendes
Betreff
Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Kreis Heinsberg [#18233]
Datum
20. Oktober 2016 19:01
An
Jobcenter Kreis Heinsberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die aktuelle Zielvereinbarung des Jobcenters mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Bundesland (vgl. http://www.sgb2.info/DE/Service/Zielvereinbarungen/zielvereinbarungen.html) Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Mara Mendes <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mara Mendes << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mara Mendes
Mara Mendes
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arb…
An Jobcenter Kreis Heinsberg Details
Von
Mara Mendes
Betreff
AW: Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Kreis Heinsberg [#18233]
Datum
13. Februar 2017 20:07
An
Jobcenter Kreis Heinsberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Kreis Heinsberg“ vom 20.10.2016 (#18233) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 84 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Mara Mendes Anfragenr: 18233 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mara Mendes << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Kreis Heinsberg
Ihr Antrag nach dem IFG vom 20.10.2016 Sehr geehrte Frau Mendes, auf Ihren Antrag vom 20.10.2016 erhalten Sie anl…
Von
Jobcenter Kreis Heinsberg
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG vom 20.10.2016
Datum
16. Februar 2017 14:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Mendes, auf Ihren Antrag vom 20.10.2016 erhalten Sie anliegend die derzeit gültigen Weisungen und Arbeitshilfen, im Einzelnen - die Richtlinien zu den Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II, - die ermessenslenkenden Weisungen zu den Eingliederungsleistungen nach dem SGB II sowie - die Richtlinien zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe gem. § 28 SGB II; das aktuelle Fachaufsichtskonzept (Dienstanweisung zu Abläufen und fachlichen Standards im Eingliederungsbereich, zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und zur Qualitätssicherung der Leistungsgewährung nach dem SGB II und zur Fachaufsicht im Jobcenter Kreis Heinsberg) wird nachgereicht. Mit Antrag vom gleichen Tage haben Sie auch um Übersendung der aktuellen Zielvereinbarung des Jobcenters mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Bundesland gebeten. Anbei daher auch die Zielvereinbarung 2017 zwischen dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Aachen-Düren, der Allg. Vertretung des Landrates des Kreises Heinsberg und dem Geschäftsführer des Jobcenters Kreis Heinsberg. Für die eingetretene zeitliche Verzögerung wird um Nachsicht gebeten. Mit freundlichen Grüßen,

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Jobcenter Kreis Heinsberg
Ihr Antrag nach dem IFG vom 20.10.2016 Sehr geehrte Frau Mendes, wie versprochen erhalten Sie anliegend noch unse…
Von
Jobcenter Kreis Heinsberg
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG vom 20.10.2016
Datum
8. März 2017 12:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Mendes, wie versprochen erhalten Sie anliegend noch unser Fachaufsichtskonzept. Mit freundlichen Grüßen

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