Informationsfreiheitsanfragen

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  • In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in §5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung So hat das OVG Münster 2016 festgestellt (13 A 2059/15), dass „Die Vorschrift des § 40 LFGB stellt schon
  • In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in §5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung So hat das OVG Münster 2016 festgestellt (13 A 2059/15), dass „Die Vorschrift des § 40 LFGB stellt schon
  • In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in §5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung So hat das OVG Münster 2016 festgestellt (13 A 2059/15), dass „Die Vorschrift des § 40 LFGB stellt schon
  • von Straftaten von erheblicher Bedeutung i. S. d. § 8 Abs. 3 PolG NRW gem. § 12a Abs.1 Nr. 1 Alt. 1 PolG NRW (Anzahl) 24 Verhütung von Straftaten von erheblicher Bedeutung i. von Straftaten von erheblicher Bedeutung i. Zahlreiche andere Polizeipräsidien (Köln, Oberhausen, Wuppertal, Dortmund, Duisburg, Münster und weitere
  • Die für das entsprechende Angebot oder die Einrichtung verantwortliche Person entscheidet darüber, wer Es besteht für den Attestinhaber bzw. die Attestinhaberin hierdurch keine Verpflichtung zur Herausgabe Hier hat bereits das Oberverwaltungsgericht in Münster im vergangenen Jahr entschieden, dass das Ausweisen Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach
  • WLAN der Universität zu Köln
    Universität zu KölnNordrhein-Westfalen
    Anfrage erfolgreich, 4 Jahre, 2 Monate her
    Um einen reibungslosen Ablauf und eine rasche Bearbeitung gewährleisten zu können, nennen Sie uns bei unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung " handelt es sich erneut eine Aufforderung zu einer Bewertung. wlan-der-fernuniversitat-in-haagen/ https://fragdenstaat.de/anfrage/wlan-der-westfalischen-wilhelms-universitat-munster unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung
  • Rohdaten der Justiz­geschäfts­statistik 2019 für das VG Köln
    Verwaltungsgericht KölnNordrhein-Westfalen
    Anfrage eingeschlafen, 2 Jahre, 8 Monate her
    Weiter weise ich darauf hin, dass keine Aggregation, Neuberechnung oder Auswertung der Daten verlangt Weiter weise ich darauf hin, dass keine Aggregation, Neuberechnung oder Auswertung der Daten verlangt Hingegen gehört die Verarbeitung der Rohdaten nicht zu den Aufgaben des Verwaltungsgerichts Köln. Ich bitte daher weiter um Beantwortung und Bescheidung meines Informationsersuchens. Siehe dazu VG Münster vom 13.9.2013, 1 K 3312/12, Rn. 41ff. juris: „Was unverhältnismäßiger Aufwand
  • Evaluationsprozess zu Risiken der "Corona-Schutz-Maßnahmen"
    Staatskanzlei des Landes Nordrhein-WestfalenNordrhein-Westfalen
    Anfrage eingeschlafen, 2 Jahre, 9 Monate her
    dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, für die Beantwortung Aufgrund des hohen Aufkommens an Anfragen bitten wir, die verzögerte Beantwortung zu entschuldigen. Bei der Beantwortung müssen wir uns darauf beschränken, die geltenden Regelungen zu vermitteln und zu Eine Weiterleitung von bereits gestellten, uns zugeleiteten Anträgen ist leider nicht möglich. Im Rahmen der vom OVG Münster durchgeführten Verhältnismäßigkeitsprüfung sind die getroffenen Maßnahmen