Endgültiger BeschlussLandtag Rheinland-Pfalz muss uns Gutachten herausgeben (Updates)

Nach dem Verwaltungsgericht hat auch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz unanfechtbar beschlossen: Der Landtag muss auf Anfrage Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes herausgeben. Damit gewinnen wir einen Rechtsstreit, der sich über zwei Jahre hinzog.

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Foto: Torsten Silz

Die Aktenschränke müssen geöffnet werden: Das Oberverwaltungsgericht hat beschlossen, dass der Landtag Rheinland-Pfalz grundsätzlich Gutachten seines Wissenschaftlichen Dienstes herausgeben muss. Damit folgt nach dem Verwaltungsgericht auch die zweite Instanz unserer Klage nach dem Landestransparenzgesetz, wie das Informationsfreiheitsgesetz in Rheinland-Pfalz genannt wird. Der Beschluss ist unanfechtbar und muss damit umgesetzt werden.

In unserer Klage ging es beispielhaft um ein Gutachten zu Livestream-Übertragungen, das wir 2016 angefragt hatten. Das Oberverwaltungsgericht entschied jetzt, dass der Landtag in Rheinland-Pfalz wie auch der Bundestag seine Gutachten herausgeben muss. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags musste vor zwei Jahren nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgericht und unserer Informationsfreiheits-Kampagne all seine Gutachten online veröffentlichen. Sollte der Landtag in Rheinland-Pfalz jetzt nicht von sich aus alle Gutachten veröffentlichen, werden wir sie im Rahmen einer ähnlichen Kampagne gesammelt anfragen.

Jahrelang gemauert

Der Landtag in Mainz versuchte in den vergangenen Jahren, Transparenz um jeden Preis zu verhindern. Um Anfragen nach einzelnen Gutachten zu verhindern, ließ er die Titel seiner Gutachten aus der deutschlandweiten Gutachten-Datenbank löschen, die vom nordrhein-westfälischen Landtag gepflegt wird. Rheinland-Pfalz ist durch dieses Vorgehen neben dem Saarland nunmehr das einzige Bundesland, das nicht am wissenschaftlichen Austausch der Bundesländer teilnimmt. Durch das Urteil könnte es sich nun wieder dem Länderaustausch anschließen.

Weiterer Erfolg: Auch Gutachten in Sachsen-Anhalt werden öffentlich

Auf unseren Druck hin hat außerdem der Landtag in Sachsen-Anhalt vor zwei Monaten entschieden, die Gutachten des dortigen Wissenschaftlichen Dienstes von sich aus online zu veröffentlichen. Dem voraus gingen zahlreiche unserer Anfragen.

Für den Landtag in Schleswig-Holstein kommt das Urteil allerdings zu spät. Dort ließen im vergangene Jahr die damaligen Regierungsfraktionen aus SPD, Grünen und SSW-Wählerverband gemeinsam mit den Oppositionsparteien aus CDU und FDP das Informationszugangsgesetz ändern, damit das Parlament Gutachten nicht herausgeben muss.

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[Update, 18.09.2018]: Der Landtag hat die Gutachten inzwischen veröffentlicht. Auch Sachsen-Anhalt ist nachgezogen.

[Update, 09.11.2018]: Inzwischen hat der Landtag beschlossen, dass auch neue Gutachten sechs Wochen nach Erstellung veröffentlicht werden.

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