Zusammenarbeit von Familienministerium und InlandsgeheimdienstWir klagen für Transparenz

Seit Jahren lässt das Familienministerium Demokratieprojekte vom Inlandsgeheimdienst überprüfen, ohne die Betroffenen zu informieren. Wir verklagen jetzt das Haus von Franziska Giffey, um Transparenz in die undurchsichtigen Praktiken des Ministeriums zu bringen.

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Das Bundesamt für Verfassungsschutz überprüft seit 2004 zivilgesellschaftliche Projekte auf ihre Demokratietauglichkeit, ohne dass diese davon erfahren. Alleine das Bundesfamilienministerium leitete die Daten von insgesamt 51 Demokratieprojekten an den Inlandsgeheimdienst weiter, um sie vor einer Förderung überprüfen zu lassen.

Im Mai veröffentlichten wir den dazugehörigen Erlass des Innenministeriums. Daraufhin erfuhr vor allem das Vorgehen des Familienministeriums große Kritik bei Verbänden. Ein juristisches Gutachten im Auftrag des Bundesverbands Mobile Beratung kam zu dem Schluss, dass die Überprüfung durch den Inlandsgeheimdienst rechtswidrig sei.

Trotz Kritik hält Familienministerium an Praxis fest

Das Familienministerium macht jedoch keinerlei Anstalten, seine Praxis zu ändern. Wie es als Antwort auf eine kleine Anfrage mitteilte, sieht es noch nicht einmal einen Grund, die betroffenen Organisationen im Programm „Demokratie leben“ über die Überprüfungen zu informieren. Es gab zu Protokoll:

Verwaltungsverfahrensrechtlich gibt es hierfür keine Veranlassung.

Eine andere verwaltungsrechtliche Veranlassung wird es allerdings bald geben: Wir verklagen das Familienministerium auf Herausgabe der Namen sämtlicher Organisationen, die es an den sogenannten Verfassungsschutz weitergegeben hat.

Bisher weigert sich das Ministerium, unsere Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu beantworten. Die Herausgabe der Organisationsnamen gefährde die innere Sicherheit und offenbare Geheimnisse darüber, wie der Inlandsgeheimdienst arbeite. Auch in einem persönlichen Gespräch versuchten Mitarbeiter des Ministeriums, uns von ihrer Mauertaktik zu überzeugen.

Klärung vor dem Verwaltungsgericht

Die Argumentation des Ministeriums wird freilich vor dem Verwaltungsgericht Berlin keinen Bestand haben. Schließlich erfragen wir lediglich Informationen des Familienministeriums. Wenn es ausgerechnet Demokratieprojekte ausgerechnet an den sogenannten Verfassungsschutz weiterleitet, muss es darüber auch Rechenschaft ablegen.

Das Familienministerium hat zur Abwehr der Klage die teuren Anwälte der Kanzlei Redeker Sellner Dahs engagiert, anstatt das eigene Justiziariat mit der Sache zu befassen. Die Kanzlei wird aus Steuergeldern bezahlt.

Diese Klage wird uns voraussichtlich etwa 2.500 Euro kosten. Unterstütze unsere Klagen für Informationsfreiheit mit einem Dauerauftrag in Höhe von 2, 5 oder 10 Euro im Monat!


Exklusiv: Innenministerium drängt andere Ministerien zu Kooperation mit Verfassungsschutz →

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Die Klage ist die erste Adventsklage des Jahres. An den weiteren Adventssonntagen stellen wir weitere Klagen vor.

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