Wenn das Ministerium zur Kasse bittetRechtswidrige Kostenbescheide in Sachsen-Anhalt

Behörden benutzen häufig Gebühren, um Anfragesteller*innen von ihrem Recht auf Information abzuhalten. Manche gehen aber noch einen Schritt weiter: Das Finanzministerium von Sachsen-Anhalt stellte einen rechtswidrigen Kostenbescheid aus - und ließ sich auch für die Bearbeitung des Widerspruchs bezahlen. Schlussendlich konnten wir dem Amt dennoch Informationen entlocken.

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In Sachsen-Anhalt gibt es einen unvollständig aufgeklärten Korruptionsskandal um EU-Fördergelder. In der sogenannten IBG-Affäre muss das Land möglicherweise Millionen Euro an die EU zurückzahlen. Zeit für die Informationsfreiheit: Wir wollten den EU-Untersuchungsbericht der Antikorruptionsbehörde OLAF einsehen und fragten ihn beim Finanzministerium an.

Das aber war an Transparenz nicht interessiert. Unser Antrag wurde abgelehnt und mit etwa 100 in Rechnung gestellt. Während Ablenungsbescheide in der Regel kostenfrei sind, geht das Informationzugangsgesetz (IZG) in Sachsen-Anhalt einen anderen Weg. Hier können Behörden auch für Ablehnungen Geld verlangen.

Bearbeitung des rechtmäßigen Widerspruchs: 80 Euro

Gegen den Bescheid legten wir Widerspruch ein. Zu einem erschienen unseren Anwälten die Kosten überzogen und zu anderem eine angebliche fehlende „Verfügungsgewalt“ als vorgeschoben. Der Widerspruch war teilweise erfolgreich. Die Dokumente erhielten wir nach wie vor nicht. Man sah aber ein, dass die Gebühren künstlich erhöht waren und halbierte sie. Besonders absurd aber: Das Ministerium verlangte weitere Bearbeitungsgebühren, sodass sich die Kosten insgesamt nicht senken ließen, sondern auf 183,62 erhöhten.

Der Sachbearbeiter handelte in diesem Fall klar rechtswidrig. Er „interpretierte“ den Widerspruch als einen Widerspruch gegen die Kosten und einen gegen „die Sache“. So eine Regelung kennt das IZG nicht. Mangels anwaltlicher Vertretung in Sachsen-Anhalt sparten wir uns aber die Zeit und die rechtliche Auseinandersetzung, um unsere Energie auf wichtigere Klagen zu fokussieren. Die Gebühren übernahmen wir privat und freuen uns über jede Spende.

Aber hier endet die Geschichte noch nicht, denn es gibt noch das Umweltinformationsgesetz. Dieses geht auf EU-Recht zurück und daher kann Sachsen-Anhalt keine Gebühren für Ablehungen verlagen. So stellten wir mehrere Anfragen und kennen nun folgende Umweltfakten der Finanzbehörde:

  • Der CO2-Ausstoß der Dienstkraftfahrzeuge betrug im Jahr 2017 insgesamt 62,66 Tonnen. (Anfrage)
  • Bodenbedarf inkl. Tiefgarage und Nebengebäude beträgt 5.325 m² (Anfrage)
  • Wasserverbrauch im Jahr 2017 betrag 4.156 m³ (Anfrage)
  • Luft verbraucht das Ministerium (angeblich) nicht (Anfrage)
  • Es gibt Gasheizungen als Heizungssystem, durch die CO2-Emissionen in die Umwelt entstehen. (Anfrage)
  • Es werden keine Düngemittel benutzt, der Wasserverbrauch beschränkt sich auf das Gießen der Kübel. (Anfrage)

Zur ursprünglichen Anfrage

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