Bundesländer

Wie unterscheiden sich die Gesetze?

Die Infomationsfreiheitsgesetze in den Bundesländern unterscheiden sich in Hinblick auf die Auskunftsrechte teils erheblich. Sie lassen sich grob in drei Stufen unterteilen:

  1. Bundesländer ohne gesetzliche Regelungen (Bayern, Niedersachsen).
  2. Bundesländer mit Informationsfreiheitsgesetzen, nach denen Informationen auf Antrag herausgegeben werden müssen (Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein)
  3. Bundesländer mit Transparenzgesetzen, die Behörden zusätzlich zur eigenständigen Veröffentlichung von zentralen Daten verpflichten (Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Thüringen, teilweise Sachsen)

Zusätzlich gelten in allen Bundesländern Umweltinformationsgesetze und Verbraucherinformationsgesetze. Sie geben allen Menschen das Recht, Informationen mit Bezug zu Umwelt- und Verbraucherinformationen zu erhalten.

Weitere Informationen zu den Regelungen in den Bundesländern finden Sie in unserem Transparenzranking.

Mehr zu den unterschiedlichen Ländergesetzen erfahren Sie in unserem Handbuch der Informationsfreiheit.

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