Abschreckende GebührenWir gewinnen Klage gegen Bundesinnenministerium (Update)

Trotz eindeutiger Rechtsprechung weigert sich das Bundesinnenministerium, niedrigere Gebühren für Anfragen zu berechnen. Deswegen haben wir Horst Seehofers Ministerium verklagt – und haben jetzt gewonnen. Aber das Innenministerium akzeptiert auch dieses Urteil nicht.

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Update, 18.04.2019: Inzwischen ist das Urteil im Volltext da.

Update, 02.06.2020: Das Bundesverwaltungsgericht wird am 13. Oktober 2020 über das Verfahren verhandeln.

Das Bundesinnenministerium hat eine seltsame Beziehung zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG): Einerseits ist es das dafür zuständige Ministerium. Andererseits hasst es das Gesetz wie kaum ein anderes Bundesressort.

Das zeigte sich auch am vergangenen Freitag im Verwaltungsgericht Berlin. Mit zwei Regierungsdirektoren und einigen Besucherinnen war das Innenministerium in Berlin-Moabit erschienen, um sein effektivstes Abschreckungsinstrument vor dem Informationszugang zu verteidigen: Kein anderes Ministerium nimmt für die Beantwortung von IFG-Anfragen so häufig so hohe Gebühren wie das Haus von Horst Seehofer.

Grund für das Erscheinen der Beamten vor Gericht war unsere Klage gegen die Gebührenpraxis des Innenministeriums. Darin geht es beispielhaft um eine Gebühr, die uns die Behörde für die Herausgabe von Unterlagen eines Facebook-Besuchs des damaligen Innenministers de Maizière in Rechnung stellte. Für die Prüfung und Herausgabe von insgesamt 20 Seiten – Ministervorlagen, Vermerk und Gesprächsführungsvorschlag – wollte das Ministerium 235 Euro.

Keine Kostendeckung

Nach der Argumentation der Beamten zurecht: So dürften ihrer Ansicht nach Ministerien ihren Arbeitsaufwand zur Beantwortung von Anfragen bis zu 500 Euro kostendeckend in Rechnung stellen. Erst bei höherem Aufwand müsse der Gebührenrahmen auf 500 Euro begrenzt werden.

Im Laufe der Verhandlung zeigte sich allerdings, dass die Richter das keineswegs so sehen. Nach der gängigen Rechtsprechung müssen Gebühren verhältnismäßig, gerecht und nicht abschreckend sein. Das heißt konkret: Geringer Verwaltungsaufwand muss kostenlos bleiben, mittlerer Aufwand beispielsweise 100 Euro kosten und nur außergewöhnlich hoher Aufwand darf im Einzelfall bis zu 500 Euro kosten. Eine Kostendeckung sieht das IFG nicht vor.

„Ablenkung von anderen Aufgaben“?

Wie sich in der Verhandlung zeigte, haben Gebühren für das Innenministerium allerdings durchaus eine Abschreckungswirkung. Nur so könne sichergestellt werden, dass die Verwaltung nicht „von ihren eigentlichen Aufgaben abgelenkt“ werde, sagte Regierungsdirektor Peter Nitsch. Dabei übersieht das Ministerium, dass die Beantwortung von Anfragen eben nicht ablenkt, sondern zu den Kernaufgaben der Verwaltung zählt.

Das sieht auch das Verwaltungsgericht so. Deswegen gab es unserer Klage recht. Es ermöglichte allerdings auch die Sprungrevision, die das Innenministerium jetzt einlegen wird. Das bedeutet: In letzter Instanz muss das Bundesverwaltungsgericht über die Gebührenpraxis von Seehofers Ministerium urteilen. Voraussichtlich im kommenden Jahr wird also hoffentlich in Leipzig entschieden, dass die diskriminierende Gebührenpraxis des Innenministeriums bald ein Ende haben muss.

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Gegen abschreckende Gebühren Wir klagen gegen das Bundesinnenministerium (Update)

Das Innenministerium akzeptiert ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg nicht. Deswegen müssen wir jetzt abermals vor Gericht, um endgültig zu klären, dass Gebühren bei Anfragen nicht abschrecken dürfen. Die mündliche Verhandlung in Berlin ist am Freitag. Interessierte sind herzlich willkommen!