Klage gegen Auswärtiges AmtWo sind die Afghanistan-SMS von Ex-Außenminister Maas?

Der katastrophale Abzug Deutschlands aus Afghanistan im vergangenen Jahr ist noch lange nicht aufgeklärt. Wir haben jetzt Klage gegen das Auswärtige Amt eingereicht: Es geht um nicht veraktete SMS des Außenministers.

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Ex-Außenminister Heiko Maas –

Wie konnte es dazu kommen, dass deutsche Behörden die Machtübernahme der Taliban in Afghanistan offenbar nicht vorhergesehen haben? Und warum ließ Deutschland seine Verbündeten im Stich? Antworten auf diese Fragen sollte eigentlich ein Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung des Afghanistan-Desasters bringen. Erst sollte er im März beginnen, dann im Mai. Doch einen tatsächlichen Starttermin gibt es ebenso wenig wie Antworten auf die vielen offenen Fragen. 

Das Auswärtige Amt trägt bisher nur wenig zur Aufklärung bei: Das Ministerium hat um die Verzögerung des Untersuchungsausschusses gebeten. Und auch auf Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz gibt es kaum Dokumente heraus, die ein klareres Bild von Deutschlands Rolle im Afghanistan-Desaster zeichnen könnten.

Insbesondere die Rolle von Ex-Außenminister Heiko Maas bleibt daher unklar. Wir haben sämtliche Kurznachrichten angefragt – SMS, Whatsapp, Signal und Telegram – die Maas im Frühjahr und Sommer in Bezug auf die Lage in Afghanistan verschickt und empfangen hat.

Verfassungsbeschwerde läuft

Das Auswärtige Amt verweigert allerdings die Herausgabe. Dabei verweist es auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom vergangenen Jahr, nach dem das Innenministerium Twitter-Direktnachrichten nicht herausgeben muss. Wir sind überzeugt, dass dieses Urteil nicht nur falsch war (und haben deswegen eine Verfassungsbeschwerde eingereicht), sondern dass die Entscheidung auch nicht auf den aktuellen Fall übertragbar ist. Denn: Es gibt den begründeten Verdacht, dass die Kurznachrichten von Außenminister Maas nie veraktet wurden, obwohl das hätte passieren mussten.

Das Bundesverwaltungsgericht ging in seiner Entscheidung davon aus, dass die Verwaltung alle ihr vorliegenden Informationen ordnungsgemäß veraktet. In diesem Fall dürfte es allerdings nicht so sein. Das Auswärtige Amt machte sich offenbar noch nicht einmal die Mühe, Heiko Maas zu fragen, welche Kurznachrichten er verschickt hat. Deswegen muss das Berliner Verwaltungsgericht jetzt für Aufklärung sorgen – und bald hoffentlich auch ein Untersuchungsausschuss im Bundestag.

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raphael thomas - Rechtsanwälte - THOMAS RECHTSANWÄLTE - ORANIENBURGER STR. 23 - 10178 BERLIN Verwaltungsgericht Berlin Kirchstraße 7                                                                                        Raphael Thomas 10557 Berlin                                                                                         Rechtsanwalt Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Per beA Kay Witte Rechtsanwalt* Vittorio de Vecchi Lajolo Avvocato Rechtsanwalt** Datenschutzbeauftragter (TÜV) Rauna Bindewald, LL.M. Rechtsanwältin* Dr. Sebastian Creutz Rechtsanwalt** Jan Busemann Rechtsanwalt** Oranienburger Str. 23 10178 Berlin Tel: +49 30 220 6616 70 fax: +49 30 220 6616 77 Zweigstelle Chiemsee: Markstatt 6 83339 Chieming Tel: +49 8051 664 664 - 0 fax: +49 8051 664 664 - 6 Info@thomas-law-office.com www.thomas-law-office.com Ihr Zeichen: Unser Zeichen:         28-22 Datum:         18.02.2022 K L A G E des Herrn Arne Semsrott, Open Knowledge Foundation, Singerstraße 109, 10179 Berlin - Klägers - Prozessbevollmächtigte:                  Thomas Rechtsanwälte, Oranienburger Straße 23, 10178 Berlin gegen Bankverbindung: Kontoinhaber: Raphael Thomas; Bank: Deutsche Kreditbank AG, 10919 Berlin, Germany IBAN: DE71 1203 0000 1008 3448 95 BIC: BYLADEM 1001 Steuernummer: 34/559/00064 USt.-ID.: DE233979049
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2 die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Auswärtige Amt, Werderscher Markt 1, 10117 Berlin - Beklagte - wegen: Informationszugang Wir bestellen uns zu Prozessbevollmächtigten des Klägers und beantragen wie folgt zu erkennen: I.      die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides der Be- klagten vom 5. Oktober 2021 in Gestalt des W iderspruchs- bescheides vom 18. Januar 2022 verpflichtet, dem Kläger sämtliche SMS sowie W hatsApp-, Signal- oder Telegram- Nachrichten, die der frühere Außenm inisters Heiko Maas im Zeitraum vom 1. März 2021 bis 31. August 2021 empfangen oder versendet hat und die die Lage in Afghanistan (insbe- sondere Vormarsch der Taliban, etwaige Evakuierungen) be- treffen, zur Verfügung zu stellen. II.     Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. Der Bescheid vom 5. Oktober 2021 ist als Anlage K1 und der Widerspruchsbescheid vom 18. Januar 2022 als Anlage K2 beigefügt. Es wird zunächst Akteneinsicht beantragt. Ich bitte um elektronische Übermittlung oder Übersendung der Akten in unsere Kanzleiräume. Anschließend wird die Klage durch gesonderten Schriftsatz begründet werden. Werdermann Rechtsanwalt
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