Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 27. September 2007

7 C 4.07

Die Niederschriften einer nicht öffentlich tagenden kommunalen Grundwasserkommission fallen teilweise unter den Schutz der Vertraulichkeit der Beratungen. Dieser ist sowohl im Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen vorgesehen als auch in einem formellen Gesetz außerhalb des Umweltinformationsrechts normiert, nämlich in der Kreisordnung, die den Ausschluss der Öffentlichkeit von den Sitzungen der Kommission vorsieht. Da für die Nachprüfung des angefochtenen Urteils die Rechtslage zum Zeitpunkt der Revisionsentscheidung maßgeblich ist, bleibt die noch vom Oberverwaltungsgericht erörterte Frage der unmittelbaren Anwendbarkeit der Umweltinformationsrichtlinie ohne Bedeutung, da die Umsetzung in Landesrecht zwischenzeitlich erfolgt ist. Das Bundesverwaltungsgericht weist damit die Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zurück. (Quelle: LDA Brandenburg)

Interessenabwägung Konkurrierende Rechtsvorschriften Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess)

Umweltinformationsgesetz Hessen (HUIG)

Urteil: Hessischer Verwaltungsgerichtshof am 20. März 2007

11 A 1999/06

Die Gewährung der Einsicht in eine Datenbank zu den Einwendungen im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main war rechtmäßig. Der Begriff "Umweltinformationen" ist weit auszulegen und vorliegend anwendbar, der Ausnahmetatbestand der unabgeschlossenen Vervollständigung von Informationen liegt nicht vor und eine Missbrauchsabsicht der Antragsteller ist nicht zu erkennen. Der Antrag ist zudem hinreichend bestimmt. Auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Informationen vom Vorhabenträger teilweise freiwillig zur Verfügung gestellt wurden, ist im Rahmen der Interessenabwägung in nicht zu beanstandender Weise zu Gunsten der Antragsteller entschieden worden. Anspruchsberechtigt waren auch ein Kirchengemeindeverband, Kommunen, eine städtische Gesellschaft sowie eine Bürgerinitiative. (Quelle: LDA Brandenburg)

Begriffsbestimmung Antragsberechtigung Bestimmtheit des Antrags Entwürfe oder Vorarbeiten

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Urteil: Verwaltungsgericht Dresden am 4. Oktober 2007

13 K 2088/04

Strittig war die Kostenerhebung für Umweltinformationen über die Trinkwasserversorgung. Das Umweltinformationsgesetz in Verbindung mit dem Sächsischen Verwaltungskostengesetz und der entsprechenden Tarifstelle des Sächsischen Kostenverzeichnisses ist hierfür die richtige Rechtsgrundlage. Sowohl das Kostendeckungs- als auch das Äquivalenzprinzip und die Vorgabe der Umweltinformationsrichtlinie werden dadurch angemessen berücksichtigt. Die Grundsätze des Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzips gelten zudem nur für die Gebührenbemessung, nicht aber für die Erhebung von Auslagen. Die Vorgaben der Umweltinformationsrichtlinie sind nicht bundesrechtlich in eine einheitliche Gebührenregelung umzusetzen, die auch die Landesbehörden bindet. Die von der Behörde vorgenommene Einstufung als "umfangreiche Anfrage" wird nicht beanstandet. (Quelle: LDA Brandenburg)

Kosten

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