Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern am 27. August 2007

1 M 81/07

Die Dringlichkeitsanforderung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren wird nicht dadurch erfüllt, dass ein Unternehmen sich auf dem Wege des Zugangs zu Planungsentwürfen zu Eignungsgebieten für Windenergieanlagen verschaffen möchte, um sich einen Vorsprung vor Mitbewerbern zu verschaffen. Außerdem könnte das vorzeitige Bekanntwerden von Unterlagen zur Vorbereitung eines ersten Entwurfs eines Raumordnungsprogramms den Erfolg behördlicher Entscheidungen vereiteln. Der Behörde muss es möglich sein, sich zunächst selbst die notwendige Kenntnis aller Fakten zu verschaffen, bevor damit in die Öffentlichkeit gegangen wird. Das Urteil enthält zudem Ausführungen zur Behördeneigenschaft eines regionalen Planungsverbandes. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen Entwürfe oder Vorarbeiten

Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V)

Beschluss: Verwaltungsgericht Greifswald am 6. Juni 2007

4 B 391/07

Das Verwaltungsgericht lehnt einen Antrag auf einstweilige Anordnung zur Verpflichtung der Vorlage von Unterlagen aus einem laufenden Verfahren zur Aufstellung eines Regionalplans ab. Neben der fehlenden Eilbedürftigkeit steht auch der Ausnahmetatbestand des Informationsfreiheitsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern zum Schutz des Erfolgs einer bevorstehenden Entscheidung dem Informationszugang entgegen. Auch auf der Grundlage des Landes-Umweltinformationsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern ist das behördeninterne Planungsstadium geschützt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen Entwürfe oder Vorarbeiten

Informationsfreiheitsgesetz Bremen (BremIFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Bremen am 5. Juli 2007

2 V 1731/07

Dem Eilantrag einer Wählervereinigung auf Einsicht der Niederschriften zur Bürgerschaftswahl beim Wahlbereichsleiter wird stattgegeben. Sie scheiterte nur knapp an der 5-Prozent-Hürde und erwog, gegen das Ergebnis Einspruch zu erheben. Da die Antragstellerin hier nicht bloß ein allgemeines Informationsinteresse, sondern plausible Gründe für eine Wahlanfechtung vorweisen kann, tritt das Wahlgeheimnis im Rahmen einer Interessenabwägung zurück. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Interessenabwägung Konkurrierende Rechtsvorschriften

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 15. Oktober 2007

7 B 9.07

Das IHK-Gesetz des Bundes schließt die Befugnis der Länder nicht aus, durch ein allgemeines Informationsfreiheitsgesetz Ansprüche auf Zugang zu amtlichen Informationen außerhalb konkreter Verwaltungsverfahren auch gegenüber Industrie- und Handelskammern einzuräumen. Die Nichtzulassungsbeschwerde wird damit zurückgewiesen. Der Kläger, Geschäftsführer eines Mitglieds der Industrie- und Handelskammer, hat somit auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes einen weitgehenden Anspruch auf Einsicht in die Unterlagen der Wahl zur Vollversammlung der Kammer. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 20. April 2007

26 K 5324/06

Das Informationsfreiheitsgesetz wird als Anspruchsgrundlage für den Informationszugang eines Insolvenzverwalters gegenüber einem Träger der Sozialversicherung nicht durch die Vorschriften der Insolvenzverordnung, mit denen lediglich die Informationspflicht des Insolvenzschuldners gegenüber dem Insolvenzverwalter geregelt wird, verdrängt. Auch steht der Ausnahmetatbestand des Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Sozialversicherungen dem Zugang nicht entgegen. Auskünfte über die Beitragszahlungen des Insolvenzschuldners vermögen wirtschaftliche Interessen des Versicherungsträgers nicht zu beeinträchtigen. Dem Anspruch steht zudem nicht entgegen, dass der Kläger die Informationen auf dem Wege der Insolvenzanfechtung mit dem Ziel der Rückzahlung von Sozialversicherungsbeträgen nutzen kann. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Konkurrierende Rechtsvorschriften Antragsberechtigung Prozessuales

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