Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 29. Juni 2017

7 C 24.15

Einem Journalisten wird Einsicht in ein Gutachten über die politische Belastung ehemaliger Mitarbeiter eines Bundesministeriums in der NS-Zeit gewährt, soweit die Mitarbeiter bereits verstorben sind. Der postmortale Persönlichkeitsschutz gebietet es - anders als von der Vorinstanz entschieden - nicht, den Zugang zu diesen Unterlagen während eines Zeitraums von drei Jahren nach dem Tod zu sperren. Die Herausgabe von Angaben zu noch lebenden Mitarbeitern steht unter dem Vorbehalt der Einwilligung der Betroffenen. Ein entsprechendes Drittbeteiligungsverfahren ist immer dann durchzuführen, wenn ein Versagungsgrund durch eine solche Einwilligung überwunden werden kann. Das Urteil befasst sich ausführlich mit dem Personalaktenbegriff sowie mit dem Verhältnis zwischen Informationsfreiheitsgesetz und dem Bundesbeamtengesetz. Das Informationsfreiheitsgesetz erstreckt seinen Regelungswillen auch auf die hier relevanten Personalaktendaten, beide gesetzlichen Bestimmungen stehen also nebeneinander. Das Bundesverwaltungsgericht nimmt auch presserechtliche Erwägungen vor. (Quelle: LDA Brandenburg)

Drittbetroffenheit Aussonderungen Interessenabwägung Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 26. Januar 2017

10 C 16.19

Das Bundesverwaltungsgericht ändert die Urteile der beiden Vorinstanzen. Diese hatten ein Recht auf Zugang zu Unterlagen, die im Zusammenhang mit Rechenschaftsberichten sowie Parteispenden der durch die Fraktionen im Parlament vertretenen Parteien stehen, festgestellt. Im Gegensatz dazu urteilt das Bundesverwaltungsgericht, dass die Transparenzvorschriften des Parteiengesetzes einen Informationszugangsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz ausschließen. Die entsprechende Vorschrift des Informationsfreiheitsgesetzes setzt nicht voraus, dass eine vorrangige Fachregelung dem Einzelnen einen individuellen, gerichtlich durchsetzbaren Zugangsanspruch verleiht. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Veröffentlichung von Informationen

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