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Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgericht Karlsruhe am 18. August 2020

13 K 4994/19

Beim Informationszugang im Zusammenhang mit der Vergabe von Bauprojekten stellt das Gericht ein überwiegendes öffentliches Informationsinteresse fest. Das öffentliche Interesse überwiegt auch bei einem Nachteil für den Wettbewerb eines Unternehmens und Geheimhaltungsinteresse eines Dritten. Die Transparenz stellt bei sachgerechter Verwendung öffentlicher Gelder den Sinn und Zweck des Landesinformationsfreiheitsgesetzes Baden-Württemberg dar. Vertragspartner der öffentlichen Hand (Verwaltung) setzen sich dem Risiko aus, dass Informationen an die Öffentlichkeit gelangen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit Interessenabwägung Ablehnungsbegründung

Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Beschluss: Verwaltungsgericht Karlsruhe am 25. Juni 2020

6 K 2060/20

Gebühren sind auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands so zu bemessen, dass der Informationszugang nach § 1 Absatz 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg wirksam in Anspruch genommen werden kann. Der Festsetzung von Gebühren in Höhe von 1.500 EUR für die - hier erheblich eingeschränkte - Gewährung eines Informationszugangs nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz kommt sowohl abstrakt als auch individuell-konkret abschreckende Wirkung zu. (Quelle: LDA Brandenburg)

Kosten

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