
Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.
Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte
Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.
Gerichtsentscheidungen
Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit
Zugang zu den Sitzungsprotokollen des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen
OVG 12 B 11.19
Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 5. November 2020
12 B 11.19
Das Oberverwaltungsgericht bestätigt im Wesentlichen die Entscheidung der Vorinstanz, die ein weitgehendes Recht auf Zugang zu den Sitzungsprotokollen des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesministerium der Finanzen festgestellt hatte. Es nimmt davon jedoch die in den Anlagen zu den Protokollen enthaltenen Vorträge und Gutachten unter Berufung auf den Urheberrechtsschutz aus. (Quelle: LDA Brandenburg)
(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Personenbezogene Daten Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Urheberrecht Internationale Beziehungen Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen
Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 10. Juni 2020
12 B 1.19
In einem Streit um die Schwärzung personenbezogener Daten von Angaben zu Beschäftigten unterhalb der Referatsleiterebene in Unterlagen des Bundeswirtschaftsministeriums stellt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg fest, dass die Namen und Kontaktdaten niederrangiger Amtsträger sowie Behördenexterner wegen des Risikos einer Internetveröffentlichung im Rahmen der Interessenabwägung als schutzwürdig einzustufen sind. Die Berufung des Klägers wird damit zurückgewiesen. (Quelle: LDA Brandenburg)
Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 18. Mai 2020
12 N 165.19
Nachdem die Vorinstanz festgestellt hat, dass der Ablehnungstatbestand des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes zum Schutz der Tätigkeit der Polizei umfassend gilt und sie die Darlegung einer konkreten Gefährdung nicht für geboten hielt, weist das Oberverwaltungsgericht den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung zurück. Das Verwaltungsgericht hat den Ablehnungsgrund nicht zu seinen Lasten zu weit gefasst. (Quelle: LDA Brandenburg)
Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: