Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Umweltinformationsgesetz (Saarland), Umweltinformationsgesetz (Bund)

Urteil: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes am 11. Dezember 2020

1 A 230/18

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt das erstinstanzliche Urteil und führt aus, dass die Verhandlungen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer einschließlich der Zuarbeit insbesondere der Chefs der Staats- und Senatskanzleien zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag 2012 dem „spezifischen Bereich der Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten" zuzuordnen seien und der Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 SIFG i. V. m. § 1 Abs. 1 IFG daher nicht eröffnet sei. (Quelle: LDA Brandenburg)

Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln) Beziehungen zum Bund / zu anderen Bundesländern Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Informationsfreiheitsgesetz (Saarland), Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes am 20. Januar 2020

2 B 316/19

Das Gericht weist die Beschwerde des Antragstellers über den abweisenden Beschluss des Verwaltungsgerichts im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zurück und verneint einen Anspruch auf Akteneinsicht, da vorliegend nicht ersichtlich sei, dass über die bereits vorgelegten Unterlagen hinaus weitere Akten oder Aktenbestandteile im Zusammenhang mit der begehrten Information (Benennung einer Gemeindestraße) existieren. (Quelle: LDA Brandenburg)

Existenz von Unterlagen

§ 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung, Informationsfreiheitsgesetz (Saarland), Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

8 F 144/19, Oberverwaltungsgericht Saarland (9.1.2020)

8 F 144/19

Das Gericht stellt fest, dass zu den Vorgängen, die nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO ihrem Wesen nach geheim zu halten sind, auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gehören und hierzu alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge zählen, die nicht offenkundig sind und an deren Nichtverbreitung das betreffende Unternehmen ein berechtigtes Interesse hat. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Prozessuales

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