Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 24. Mai 2011

7 C 6.10

Das Bundesverwaltungsgericht weist die Revision der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main zurück. Informationen über die Höhe der von einem Unternehmen gehaltenen Stimmrechtsanteile an einer Kapitalgesellschaft erfüllen die Voraussetzungen der spezialgesetzlichen Verschwiegenheitspflicht nicht, wenn sie Gegenstand einer kapitalmarktrechtlichen Veröffentlichungspflicht sind, die im Falle ihrer Nichterfüllung im Wege der Ersatzvornahme durchgesetzt werden kann. Denn damit legt die Rechtsordnung fest, dass ein Interesse an der Nichtverbreitung der Information gerade nicht mehr als berechtigt angesehen wird. (Quelle: LDA Brandenburg)

Allgemein zugängliche Quelle (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften Aufsichtsaufgaben

Informationsweiterverwendungsgesetz

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 14. April 2016

7 C 12.14 6

Auch solche Informationen, die eine Behörde von sich aus veröffentlicht und damit allgemein zugänglich macht, unterfallen der Anwendbarkeit des Informationsweiterverwendungsgesetzes, und zwar ohne dass daran ein individueller Informationszugangsanspruch auf der Grundlage beispielsweise eines Informationsfreiheitsgesetzes bestehen muss. Konkret geht es um Ausschreibungstexte für öffentliche Aufträge, die von der zuständigen Stelle über eine von Dritten betriebene Vergabeplattform im Internet veröffentlicht werden. Die Texte müssen im Ergebnis des Urteils allen Interessenten unverzüglich nach ihrer Veröffentlichung zur Verfügung gestellt werden. (Quelle: LDA Brandenburg)

Allgemein zugängliche Quelle Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung Veröffentlichung von Informationen

Informationsweiterverwendungsgesetz

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 14. April 2016

7 C 12.14

Auch solche Informationen, die eine Behörde von sich aus veröffentlicht und damit allgemein zugänglich macht, unterfallen der Anwendbarkeit des Informationsweiterverwendungsgesetzes, und zwar ohne dass daran ein individueller Informationszugangsanspruch auf der Grundlage beispielsweise eines Informationsfreiheitsgesetzes bestehen muss. Konkret geht es um Ausschreibungstexte für öffentliche Aufträge, die von der zuständigen Stelle über eine von Dritten betriebene Vergabeplattform im Internet veröffentlicht werden. Die Texte müssen im Ergebnis des Urteils allen Interessenten unverzüglich nach ihrer Veröffentlichung zur Verfügung gestellt werden. (Quelle: LDA Brandenburg)

Allgemein zugängliche Quelle Begriffsbestimmung Veröffentlichung von Informationen Anwendungsbereich/Zuständigkeit

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