Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 16. Juni 2015

8 A 2429/14

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt im Ergebnis die Entscheidung der Vorinstanz, nach der kein Anspruch auf Herausgabe der Diensttelefonliste eines Jobcenters besteht. Zwar ist nicht ersichtlich, weshalb für Telefonlisten etwas anderes gelten sollte als für Geschäftsverteilungspläne, deren Veröffentlichung das Informationsfreiheitsgesetz ausdrücklich vorsieht. Allerdings sieht das Oberverwaltungsgericht durch die Herausgabe der Listen die öffentliche Sicherheit gefährdet. Deren Schutzgut ist unter anderem die Funktionsfähigkeit staatlicher Einrichtungen. Ihre Erhaltung umfasst auch die Verhinderung äußerer Störungen des Arbeitsablaufs. Der entsprechende Ausschlussgrund des Gesetzes greift schon dann ein, wenn die Arbeit der Amtsträger beeinträchtigt bzw. erschwert wird. Auf den noch von der Vorinstanz als wichtigsten Ausschlussgrund geltend gemachten Schutz der personenbezogenen Daten der betroffenen Beschäftigten geht das Oberverwaltungsgericht nur insoweit ein, als es feststellt, dass der Schutz der öffentlichen Sicherheit nicht zur Disposition der Drittbetroffenen steht. (Quelle: LDA Brandenburg)

Drittbetroffenheit Sicherheitsaspekte

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 18. August 2015

15 A 2856/12

Anders als das Verwaltungsgericht, das der Auffassung war, durch die Bekanntgabe der Art und Weise der Rückgabe einbehaltener Gegenstände infolge allgemeiner Zutrittskontrolle zu einem Justizgebäude würden keine Sicherheitslücken offenbart, kommt das Oberverwaltungsgericht zu einem gegenteiligen Ergebnis: Danach ist es plausibel, dass ein Bekanntwerden der Gesamtheit der Rückgabemodalitäten ohne Weiteres dazu führen würde, dass die Vorkehrungen umgangen oder jedenfalls in ihrer Effektivität beeinträchtigt würden. Die Absichten, die der Kläger selbst mit seinem Informationsantrag verfolgt, sind für die Gefahreneinschätzung unerheblich. Das Oberverwaltungsgericht ändert teilweise das angefochtene Urteil der Vorinstanz. (Quelle: LDA Brandenburg)

Sicherheitsaspekte

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