Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 2. Juni 2015

15 A 1997/12

Die Verweigerung der begehrten Informationen zu den Zeitpunkten von Darlehensauszahlungen durch eine als juristische Person des öffentlichen Rechts organisierten Bank war rechtswidrig. Das Bankgeheimnis steht der Offenlegung nicht entgegen. Es handelt sich beim Bankgeheimnis nicht um eine besondere, dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen vorgehende Vorschrift, da es nicht bereichsspezifisch den Informationszugang außenstehender Dritter zu amtlichen Informationen, die öffentlich-rechtliche Kreditinstitute vorhalten, regelt. Selbst wenn es sich beim Bankgeheimnis um Gewohnheitsrecht im Rang eines Bundesgesetzes handelte, würde es das landesrechtliche Informationsfreiheitsgesetz nicht verdrängen. Auch Ausnahmetatbestände zum Schutz überwiegender privater Interessen liegen nicht vor. Das Oberverwaltungsgericht weist die Berufung damit zurück. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 10. August 2015

8 A 2410/13

Während die Vorinstanz die personenbezogenen Teile eines Gutachtens zur Bewertung der Ehrwürdigkeit ehemaliger Mitarbeiter eines Bundesministeriums im Hinblick auf die Zeit des Nationalsozialismus für weitgehend schutzbedürftig hielt, unterscheidet das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen zwischen den - vorbehaltlich einer Einwilligung schutzwürdigen - Daten noch lebender, früherer Bediensteter einerseits und solchen, die sich auf bereits Verstorbene beziehen, andererseits. Grundsätzlich greift der Datenschutz für Informationen über Verstorbene nicht durch, soweit der Zeitpunkt des Todes mindestens drei Jahre zurückliegt. Informationen über Verstorbene, die im Schlussbericht als "deutlich kritikwürdig" oder "nicht ehrwürdig" bezeichnet werden, sind herauszugeben. Das Urteil enthält ausführliche Erläuterungen zum Umgang mit dem Ausnahmetatbestand des Informationsfreiheitsgesetzes bezüglich personenbezogener Daten, die mit einem Dienst- oder Amtsverhältnis in Zusammenhang stehen (materielle Personalakten). Auch werden presserechtliche Aspekte erörtert. (Quelle: LDA Brandenburg)

Drittbetroffenheit (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Interessenabwägung Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten

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