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Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Berlin am 10. Januar 2006

10 A 215.04

Umweltinformationen i.S.d. UIG liegen auch dann vor, wenn der Schutz der Umwelt nicht der Hauptzweck, jedoch ein wichtiges Zwischenziel der Maßnahme ist. Die Gewährung von Exportkrediten im Bereich der Energieerzeugung kann zumindest teilweise Auswirkungen auf die Umwelt entfalten. Vor allem bei Investitionen von gewissem Gewicht und Dauer, die über die Pflicht zu nachhaltigem Handeln hinauswirken. Eine Ablehnung zum Schutz internationaler Beziehungen ist nur unter engen Voraussetzungen möglich. Es muss ein gewichtiger Grund vorliegen (z.B. Berichterstattungspflichten). (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Begriffsbestimmung Internationale Beziehungen

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Berlin am 10. Januar 2006

10 A 215.04

Umweltinformationen im Sinne des Umweltinformationsgesetzes liegen auch dann vor, wenn der Schutz der Umwelt nicht der Hauptzweck, jedoch ein wichtiges Zwischenziel der Maßnahme ist. Die Gewährung von Exportkrediten im Bereich der Energieerzeugung kann zumindest teilweise Auswirkungen auf die Umwelt entfalten. Der Beschluss befasst sich ausführlich mit der Abgrenzung des Umweltinformationsbegriffs. Eine Beeinträchtigung der internationalen Beziehungen durch die Veröffentlichung der Informationen ist nicht ersichtlich. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Begriffsbestimmung Internationale Beziehungen

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Berlin am 22. September 2011

2 K 174.10

Das Verwaltungsgericht bittet den Europäischen Gerichtshof auf dem Wege eines Vorabentscheidungsersuchens um eine Klärung, ob die Umweltinformationsrichtlinie dahingehend auszulegen ist, dass ein Handeln in gesetzgeberischer Eigenschaft auch bei Tätigkeiten von Gremien und Einrichtungen gegeben ist, die die Rechtssetzung durch die Exekutive aufgrund einer Ermächtigung durch ein Parlamentsgesetz betreffen. Falls diese Frage bejaht wird, soll außerdem geklärt werden, welche Gremien und Einrichtungen dauerhaft oder nur für die Zeit bis zum Abschluss des Rechtssetzungsverfahrens von dem Begriff der "Behörde" nicht erfasst werden. Hintergrund des Ersuchens sind Zweifel an der richtlinienkonformen Umsetzung des entsprechenden Ausnahmetatbestands im Umweltinformationsgesetz. Im vorliegenden Streitfall war eine oberste Bundesbehörde beim Erlass einer Rechtsverordnung tätig geworden; nach dem geltenden Gesetz wäre die Klage abzuweisen gewesen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung Schutz besonderer Verfahren

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