Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH)

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 1. November 2007

7 B 37.07

Das Bundesverwaltungsgericht weist die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Oberverwaltungsgericht zurück. Der Kläger begehrt die Einsicht in Unterlagen zu einem geplanten Flughafenausbau, dessen Verwirklichung aufgegeben wurde. Der Begriff der Umweltinformation umfasst keine Pläne, die bereits vor ihrer Verwirklichung aufgegeben wurden. Das Umweltinformationsgesetz Schleswig-Holstein definiert den Begriff des Bereithaltens nicht enger als die Umweltinformationsrichtlinie gemeinschaftsrechtlich vorgibt. Informationen werden danach für eine Behörde bereitgehalten, wenn sie bei einer selbst nicht informationspflichtigen Stelle angefallen sind und von dieser für eine Behörde aufbewahrt werden, die einen Anspruch auf Übermittlung dieser Information hat. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 27. Mai 2012

7 B 30.12

Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen wird mit diesem Beschluss zurückgewiesen. Der WDR war vom Oberverwaltungsgericht verpflichtet worden, auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen und des WDR-Gesetzes außerhalb des journalistisch-redaktionellen Bereichs grundsätzlich Zugang zu Informationen gewähren. Es ging davon aus, dass die in Rede stehenden Auftragsvergaben des WDR eine Verwaltungstätigkeit im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes darstellen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Konkurrierende Rechtsvorschriften Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 23. November 2011

7 C 2.11

Das Verfahren wird mit dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts eingestellt. In der Begründung geht das Gericht kurz auf das vorangegangene Urteil des Oberverwaltunsgerichts ein und stellt fest, dass die Beklagte, die Revision eingelegt hatte, nicht mit ihren Einwänden gegen die Gewährung des Zugangs zu Aktenvorgängen des Bundesjustizministerium zu einem abgeschlossenen Gesetzgebungsvorhaben für ein Rechtsanwaltsvergütungsgesetz durchgedrungen wäre. Die Regierungstätigkeit ist vom Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes nicht von vornherein ausgenommen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln)

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