Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Umweltinformationsgesetz (Rheinland-Pfalz)

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 25. Juli 2013

7 B 45.12

Das Bundesverwaltungsgericht weist die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurück. Mit der - vermeintlich - fehlerhaften Anwendung bzw. unzureichenden Beachtung von Rechtssätzen, die sich auf höherrangiges Recht bzw. auf Unionsrecht beziehen, wird eine für die Zulassung der Revision erforderliche Divergenz nicht dargetan. Insbesondere bestätigt das Bundesverwaltungsgericht, dass es bei der Prüfung, ob offengelegte Informationen Rückschlüsse auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ermöglichen, auf eine Unterscheidung zwischen unmittelbaren und nur mittelbaren Rückschlüssen nicht ankommen kann. Die Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bestimmt sich allein nach materiellen Kriterien. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Interessenabwägung Begriffsbestimmung Prozessuales

Bundesarchivgesetz (BArch)

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 27. Mai 2013

7 B 43.12

Das Bundesverwaltungsgericht setzt sich mit der Definition von Archivgut im Sinne des Bundesarchivgesetzes auseinander und bestätigt die Auslegung der Vorinstanzen. Die Gewährung eines Zugangsanspruchs nach dem IFG setzt voraus, dass der Anspruchsverpflichtete selbst tatsächlich Zugriff auf die Informationen hat. Muss sich die informationspflichtige Stelle diesen Zugriff erst verschaffen, bedarf es einer Rechtsgrundlage, um gegenüber Behörden und Privaten, die im Besitz der Informationen sind, ein Herausgabeverlangen durchsetzen zu können. Wie im Archivrecht fehlt diese auch im Informationsfreiheitsgesetz. Die Informationsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 Grundgesetz, die den Zugang zu aus allgemeine zugänglichen Quellen stammenden Informationen schützt, gibt keinen verfassungsunmittelbaren Zugang zu amtlichen Informationen. Die Revision wird nicht zugelassen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Begriffsbestimmung

Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH)

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 19. Januar 2009

20 F 23.07

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein über den Geheimhaltungsbedarf bestimmter Unternehmensinformationen einer Kaffeerösterei als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wird dahin geändert, dass die Verweigerung der Aktenvorlage in größerem, als in dem vom Oberverwaltungsgericht festgestellten Umfang rechtswidrig ist. Im Gegensatz zum Oberverwaltungsgericht stützt sich das Bundesverwaltungsgericht sowohl auf das Informationsfreiheitsgesetz als auch auf das Umweltinformationsgesetz Schleswig-Holstein. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Konkurrierende Rechtsvorschriften Begriffsbestimmung in-camera Verfahren

Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH)

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 1. November 2007

7 B 37.07

Das Bundesverwaltungsgericht weist die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Oberverwaltungsgericht zurück. Der Kläger begehrt die Einsicht in Unterlagen zu einem geplanten Flughafenausbau, dessen Verwirklichung aufgegeben wurde. Der Begriff der Umweltinformation umfasst keine Pläne, die bereits vor ihrer Verwirklichung aufgegeben wurden. Das Umweltinformationsgesetz Schleswig-Holstein definiert den Begriff des Bereithaltens nicht enger als die Umweltinformationsrichtlinie gemeinschaftsrechtlich vorgibt. Informationen werden danach für eine Behörde bereitgehalten, wenn sie bei einer selbst nicht informationspflichtigen Stelle angefallen sind und von dieser für eine Behörde aufbewahrt werden, die einen Anspruch auf Übermittlung dieser Information hat. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 23. November 2011

7 C 2.11

Das Verfahren wird mit dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts eingestellt. In der Begründung geht das Gericht kurz auf das vorangegangene Urteil des Oberverwaltunsgerichts ein und stellt fest, dass die Beklagte, die Revision eingelegt hatte, nicht mit ihren Einwänden gegen die Gewährung des Zugangs zu Aktenvorgängen des Bundesjustizministerium zu einem abgeschlossenen Gesetzgebungsvorhaben für ein Rechtsanwaltsvergütungsgesetz durchgedrungen wäre. Die Regierungstätigkeit ist vom Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes nicht von vornherein ausgenommen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln)

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