Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Stuttgart am 18. August 2009

8 K 1011/09

Auch Träger der Sozialversicherung (hier: Ersatzkasse) fallen unter den Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes. Die Regelung des § 97 Insolvenzordnung beschränkt sich auf Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Insolvenzschuldners; sie ist gegenüber dem Informationsfreiheitsgesetz weder vorrangig noch abschließend. Der Insolvenzordnung kommt keine verdrängende Spezialität zu, da dort nicht der Zugang zu amtlichen Informationen geregelt wird. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Konkurrierende Rechtsvorschriften Schutz besonderer Verfahren Fiskalische Interessen

Informationsweiterverwendungsgesetz

Urteil: Verwaltungsgericht Stuttgart am 12. Juli 2012

4 K 3842/11

Ausschreibungstexte einer Kommune, die zur öffentlichen Bekanntmachung bestimmt sind, fallen unter den Anwendungsbereich des Informationsweiterverwendungsgesetzes. Ihre Herausgabe zur Weiterverwendung durch einen Dritten begründet den Gleichbehandlungsanspruch aller Interessenten. (Quelle: LDA Brandenburg)

Allgemein zugängliche Quelle Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Veröffentlichung von Informationen

Verbraucherinformationsgesetz (VIG)

Urteil: Verwaltungsgericht Stuttgart am 26. September 2009

4 K 2331/09

Im Zusammenhang mit der Klage gegen eine Gebührenfestsetzung bestätigt das Verwaltungsgericht zwar deren Rechtmäßigkeit, stellt aber fest, dass sich der Auskunftsanspruch des Verbraucherinformationsgesetzes auf Daten über Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften beschränkt. Die Feststellung dieser Verstöße ist in Baden-Württemberg Aufgabe der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden. Die Untersuchungsämter hingegen werden lediglich als technische Fachbehörden ohne Exekutivbefugnisse tätig. Die Antragstellerin hatte sich zwar für amtlich festgestellte Gesetzesverstöße interessiert, die Informationen ohne deren Qualifikation als „Verstöße“ jedoch entgegengenommen, so dass weitere Entscheidungen nicht zu treffen waren. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Kosten Begriffsbestimmung

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