Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Verbraucherinformationsgesetz (VIG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes am 3. Februar 2011

3 A 270/10

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt eine Entscheidung der Vorinstanz zur Zulässigkeit der Information der Öffentlichkeit über Verstöße einer Bäckerei gegen Hygienevorschriften sowie die im Zusammenhang damit getroffene Maßnahme über das Internet unter Nennung des Unternehmens. Das Verbraucherinformationsgesetz erlaubt eine solche antragsunabhängige Veröffentlichung. Dies stellt auch keine Umgehung der restriktiveren Regelungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs dar. Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist die umfassende Information der Verbraucher auch ohne subjektiven Informationsanspruch. Der Information steht nicht entgegen, dass die festgestellten Mängel inzwischen beseitigt wurden. (Quelle: LDA Brandenburg)

Drittbetroffenheit Interessenabwägung Personenbezogene Daten Veröffentlichung von Informationen

§ 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 6. April 2011

20 F 20.10

In Rede stehen Informationen des Bundesverwaltungsamtes über einen Verein, dessen Zweck die Verbreitung der sogenannten Scientology-Religion ist. Dessen Aufsichtsbehörde, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, erließ eine Anordnung zur Verweigerung der Aktenvorlage an das Hauptsachegericht. Diese Sperrerklärung erklärt das Bundesverwaltungsgericht für rechtswidrig. Die darin angeführten Geheimhaltungsgründe sind den verschiedenen Aktenbestandteilen zu pauschal und nicht hinreichend zugeordnet sowie nicht ausreichend belegt. Die gebotene Bewertung des Geheimhaltungsbedarfs kann der Fachsenat nicht originär anstelle der dazu berufenen obersten Aufsichtsbehörde vornehmen. Dies muss vielmehr in der Sperrerklärung geleistet werden. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Personenbezogene Daten Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Sicherheitsaspekte Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln) Ablehnungsbegründung in-camera Verfahren

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 31. Mai 2011

12 N 20.10

Dass das "Nicht-Vorhandensein" von Informationen, für die der Zugang begehrt wird, zur Unbegründetheit eines entsprechenden Verpflichtungsantrags führt, ist eindeutig. Das Oberverwaltungsgericht bestätigt damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Hinblick auf die bereits vernichteten Notizen des Vertrauensanwalts einer deutschen Botschaft. Auch gibt es keine generelle Pflicht der Behörde, nicht vorhandene Akten zu beschaffen oder wieder zu beschaffen, es sei denn, das Einsichtsbegehren bezieht sich auf Informationen, die von der informationspflichtigen Stelle in Kenntnis des Einsichtsantrags aus der Hand gegeben wurden. Die Geheimhaltung der Identität des Anwalts erfolgte zu Recht, da weder Bearbeiter noch Amtsträger war. (Quelle: LDA Brandenburg)

Interessenabwägung Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung

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