Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 5. Oktober 2010

12 B 5.08

Im Gegensatz zur Vorinstanz entscheidet das Oberverwaltungsgericht, dass ein Bundesministerium einen Antrag auf Informationszugang nicht pauschal unter Verweis auf die Geheimhaltung des Regierungshandelns ablehnen kann. Im Zusammenhang mit den Aktenvorgängen des Bundesjustizministerium zu einem abgeschlossenen Gesetzgebungsvorhaben für ein Rechtsanwaltsvergütungsgesetz wurde das Ministerium als Behörde im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes tätig. Eine Differenzierung zwischen Regierungs- und Verwaltungstätigkeit ist dem Informationsfreiheitsgesetz zudem nicht zu entnehmen. Auch kann der Zugang nicht mit dem Hinweis auf eine vereinbarte Vertraulichkeit abgelehnt werden. Im Hinblick auf Zuschriften dritter Personen ist der Antrag erneut zu bescheiden. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln)

Sonstige

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 11. November 2010

10 S 32.10

Das Oberverwaltungsgericht ändert den Beschluss der ersten Instanz und verpflichtet den Antragsgegner zur Auskunfterteilung aus einem Todesermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft an den Antragsteller. Die Entscheidung ergeht ausschließlich auf der Grundlage des Landespressegesetzes Berlin und enthält Ausführungen zur Abwägung zwischen dem öffentlichen Informationsinteresse und dem Persönlichkeitsrecht der Verstorbenen. Das Berliner Informationsfreiheitsgesetz wird vom Oberverwaltungsgericht - anders als vom Verwaltungsgericht - auch nicht ergänzend herangezogen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Interessenabwägung Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten Schutz besonderer Verfahren Prozessuales

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